Steuerliche Behandlung von AS-Fonds
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Die Einzahlungen in AS-Fonds können bisher nicht steuermindernd geltend gemacht werden. AS-Fonds schneiden daher im steuerlichen Vergleich mit einer Kapital-Lebensversicherung oder einer Privaten Rentenversicherung deutlich schlechter ab. Auch nach dem Steuerabzug liegt die Rendite eines AS-Fonds nach Meinung vieler Experten immer noch deutlich über der einer Lebensversicherung, vorausgesetzt man achtet als Anleger auch auf niedrige Gebühren und ein gutes Fondsmanagement.
Bei den Erträgen der AS-Fonds fallen derzeit steuerfreie und steuerpflichtige Anteile an. Die steuerpflichtigen Erträge müssen dann versteuert werden, wenn sie – zusammen mit Erträgen anderer Geldanlagen – den Sparer-Pauschbetrag überschreiten. Als steuerpflichtig gelten Erträge aus Zinsen, Dividenden oder Mieten, die über dem derzeitigen Sparer-Pauschbetrag liegen.
Solange der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist, liegen Gewinne aus AS-Fonds und Lebensversicherungen steuerlich gleich auf. Ist der Sparer-Pauschbetrag allerdings überschritten, fällt beim Fonds ein Steuerabzug an.
- Wichtig!
Der Steuerabzug kann unter Umständen so gering sein, dass die Nach-Steuer-Rendite immer noch höher ist, als bei einer Anlage in eine Kapital-Lebensversicherung oder eine Privaten Rentenversicherung. Wie die Rendite allerdings tatsächlich aussieht, kann Ihnen heute niemand garantieren.