Arbeitslosengeld II: Was steht mir zu?

Jedes Jahr im Juli wird das Arbeitslosengeld II an die Entwicklung der Renten angepasst – vorausgesetzt, die Renten entwickeln sich. Bald gibt es 1,1 Prozent mehr für Ruheständler und so ist auch beim ALG II etwas mehr drin. Warum allerdings eine Kindergelderhöhung wenig für ALG II-Empfänger bringt und wem diese Leistung überhaupt zusteht, lesen Sie in unserem Text.

ALG II als Grundsicherung für Arbeitssuchende

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(awe) Alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen von 15 bis 64 Jahren haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Im Klartext: Wer mindestens drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen könnte, seinen Lebensunterhalt jedoch aus eigenen Mitteln nicht decken kann, kann diese Leistung beantragen.

Grundlage für das Arbeitslosengeld II ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II). Seit 2005 ersetzt das ALG II mit dem Sozialgeld die bis dahin gültige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Da diese neue Leistung als vierter Teil der Hartz-Reform umgesetzt wurde, spricht man auch von "Leistungen nach Hartz IV". Zuständig sind die so genannten ARGEn, das sind Arbeitsgemeinschaften, die sich aus der Arbeitsagentur und der Kommune bilden.

Anspruch kann auch entstehen, wenn die Bezugszeit des regulären Arbeitslosengeldes abläuft: Für Arbeitslose unter 55 Jahren beträgt die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld maximal zwölf Monate. Danach können sie möglicherweise ALG II beziehen. Auch Geringverdiener, deren Gehalt unter dem errechneten Bedarf liegt, können einen Anspruch auf ALG II als Grundsicherung zum Lebensunterhalt haben.

ALG II kann auch erhalten, wer mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft, also in einem gemeinsamen Haushalt, lebt. Die Leistung wird jeweils für den Folgemonat gezahlt; allerdings erst ab dem Antragsdatum.

Tipp: Ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld haben in den ersten zwei Jahren einen Anspruch auf einen Zuschlag, der sich an der Differenz zwischen Arbeitslosengeld und ALG II bemisst. Dies sind jedoch höchstens 160 Euro pro Person, für Kinder kommen jeweils 60 Euro hinzu. Nach dem ersten Jahr wird dieser Zuschlag halbiert.

Da das ALG II anders als das Arbeitslosengeld keine Versicherungsleistung ist, wird geprüft, ob eine Bedürftigkeit wirklich vorliegt. Dazu wird das gesamte Einkommen und Vermögen einer Bedarfsgemeinschaft ermittelt. Hierzu gehören nicht nur Ehepartner, Kinder und weitere Verwandte, sondern alle, die in einer wirtschaftlichen oder eheähnlichen Gemeinschaft mit dem Antragsteller leben.
Viele weitere Informationen lesen Sie in unserer Rubrik "Hilfe zum Thema ALG II" .

Wichtig: Für Familien, die Leistungen nach Hartz IV beziehen, wirkt sich so eine mögliche Kindergelderhöhung , die derzeit in der politischen Diskussion ist, gar nicht aus. Denn das Kindergeld wird dem Einkommen zugerechnet. ALG II-Empfänger mit Kind bekommen so von der ARGE entsprechend weniger Regelleistung ausbezahlt, wenn es zu einer Kindergelderhöhung kommt.

Wie hoch der Anspruch einzelner Haushaltsmitglieder ist und welche besonderen Ansprüche es darüber hinaus gibt, lesen Sie auf der folgenden Seite.

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