Arbeitslosengeld – Erste Schritte nach dem Jobverlust

Versicherungen kündigen?

[!–T–]

Wer mit einem Bruchteil des bisherigen Einkommens auskommen muss, dem wird das Geld schnell knapp. Es kann also notwendig werden, die laufenden Ausgaben zu reduzieren. Fragen Sie Ihre Versicherung, ob Sie manche Verträge für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei stellen lassen können.

Die radikalere Variante ist, den Versicherungsschutz ganz aufzugeben. Die meisten Versicherungsverträge können Sie mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende kündigen.

Ein Risiko, das Sie beispielsweise bei der Haftpflichtversicherung in keinem Fall eingehen sollten. Denn hier sind die Beiträge relativ gering, der mögliche Schaden kann hingegen in die Millionen gehen.

Ähnliches gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch wenn Sie nicht arbeiten, können Sie durch eine Krankheit gänzlich berufsunfähig werden. Fragen Sie die Versicherung, ob Sie eine Teilstundung der Beiträge vereinbaren können. In diesem Fall zahlen Sie nur einen Teil der Beiträge, müssen später aber die vollen Beitragsrückstände ausgleichen.

2 Kommentare zu “Arbeitslosengeld – Erste Schritte nach dem Jobverlust”:

  1. Frank

    Sehr allgemein. Wie setzt sich der Regelsatz zusammen? z.B.: der Regelsatz für Strom ist anfechtbar Sozialgericht Frankfurt a.M.
    AZ: S 58 AS 518/05

  2. Pingback: Ab Juli 2010: P-Konto bringt mehr Schutz für Schuldner | Girokonten | Tipps | Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.