Arbeitslosengeld – Erste Schritte nach dem Jobverlust

Der Weg im Amt

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Die traurige Nachricht der drohenden Arbeitslosigkeit müssen Leistungsberechtigte der Arbeitsagentur persönlich überbringen. Eine telefonische Arbeitslosenmeldung reicht nicht aus.

Wer eine Arbeitsagentur betritt, muss zunächst zum Empfang.� Dort meldet man sich mit Personalausweis arbeitslos und wird dann in die Eingangszone geschickt. Dort werden die Daten der Betroffenen aufgenommen und ein Termin mit dem Vermittler vereinbart.

Jeder Arbeitslose wird von einem Vermittler betreut, der ihm zu einem neuen Job verhelfen soll. Getrennt davon gibt es einen Leistungssachbearbeiter, der die Geldansprüche berechnet. Vor dem ersten Gespräch erhält der Vermittler die wichtigsten Angaben des Arbeitssuchenden.

Dazu zählen zum Beispiel berufliche Erfahrung, fachliche Qualifikation, Lebenslauf und eine Selbsteinschätzung der persönlichen Stärken. Im Gespräch sollen dann mögliche Einsatzgebiete geklärt und die Bewerbung optimiert werden.

Bei Akademikern verfolgt der Jobvermittler eine andere Strategie als beispielsweise bei einem Handwerker, für den vielleicht schon ein Stellenangebot vorliegt. Für Akademiker ergeben sich meist noch weitere mögliche Einsatzgebiete als das bisher ausgeübte oder angestrebte berufliche Feld – Flexibilität ist gefragt.

2 Kommentare zu “Arbeitslosengeld – Erste Schritte nach dem Jobverlust”:

  1. Frank

    Sehr allgemein. Wie setzt sich der Regelsatz zusammen? z.B.: der Regelsatz für Strom ist anfechtbar Sozialgericht Frankfurt a.M.
    AZ: S 58 AS 518/05

  2. Pingback: Ab Juli 2010: P-Konto bringt mehr Schutz für Schuldner | Girokonten | Tipps | Redaktion

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