Arbeitslos und gut versichert

Versicherungsschutz für Versicherungen

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Damit man mit seinem Job nicht auch noch seinen Versicherungsschutz los ist, kann man bei einigen Policen auch gleich den Fall der Arbeitslosigkeit mitversichern. Diese Versicherung der Versicherung wird insbesondere für Unfall- und Rechtsschutzpolicen angeboten. Wer den Zusatzschutz vereinbart hat und unverschuldet seinen Arbeitsplatz verliert, wird von den Versicherungsbeiträgen freigestellt.

Natürlich gelten auch hier Höchstgrenzen, spätestens nach einem bzw. zwei Jahren muss man einen neuen Job gefunden haben oder seine Beiträge wieder selber zahlen. Für die Versicherungs-Absicherung muss man je nach Anbieter Aufschläge zwischen 5 und 15 Prozent einkalkulieren.

Ist die Arbeitslosigkeit allerdings schon beschlossene Sache, nützt einem auch die teuerste Extra-Police wenig, die Versicherung greift nämlich erst einige Monate bzw. Jahre nach Vertragsbeginn.

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