Der AOK-Bundesverband kritisiert, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) eine wettbewerbsverzerrende Sonderregelung für Todesfälle im MRSA-Zuweisungsverfahren entgegen einer ausdrücklichen Empfehlung seines eigenen Wissenschaftlichen Beirates fortbestehen lässt.
Dies ergebe sich aus den jetzt vorliegenden aktuellen Beschlüssen des BVA zur Optimierung des Morbi-RSA Verfahrens. Jürgen Graalmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, erklärte dazu: "Das BVA versäumt es damit, seinen gesetzlichen Auftrag vollständig zu erfüllen. Die Beibehaltung von Sonderregelungen für Verstorbene schwächt die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA und bewirkt, dass die aufwändige und kostenintensive Behandlung von Schwerstkranken weiterhin unterfinanziert bleibt. Kassen, die viele schwer kranke Menschen versichern, werden durch die Beibehaltung dieser Sonderregelungen für Todesfälle weiterhin stark benachteiligt." Graalmann monierte, dass das BVA diese Sonderregelung sogar entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates zur Weiterentwicklung des Risikostruktur- Ausgleichs diese Sonderregelung aufrechterhalte. Am 16.09.2009 hatte das Gremium empfohlen, mit Todesfällen genau so umzugehen wie mit anderen unterjährigen Versicherungszeiten (z.B. Kassenwechsel) und die bestehende Sonderregelung für Todesfälle abzuschaffen. Darüber hinaus habe das BVA entschieden, dass nicht mehr alle Leistungsausgaben - z.B. für Schutzimpfungen - im Risikostrukturausgleich berücksichtigt werden. Damit werde der bestehende Ausgleich zurückgefahren. (Pressemitteilung der AOK)
Wenn der Frühling kommt, wird sie aktiv. Sie lauert auf Gräsern und Büschen und lässt sich von einem vorbei kommenden Warmblüter abstreifen: Die Zecke, oder der Gemeine Holzbock, so die bei uns am häufigsten vorkommende Zeckenart, lebt als Parasit vom Blut eines unfreiwilligen Wirtes. Oft kann sie dabei gefährliche Krankheiten übertragen. Welche Versicherung hilft im Ernstfall?
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