Albtraum Einbruch

Richtig kündigen

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Falls Sie bereits hausratversichert sind und zu einer günstigeren Versicherung wechseln wollen, müssen Sie den alten Schutz schriftlich kündigen – am besten per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Kündigung auch bei der Versicherung
eingegangen ist.

Wer nach einem Schaden mit sofortiger Wirkung kündigt, erhält bei den meisten Versicherungen seinen bereits gezahlten Jahresbeitrag anteilig zurück. Wenn nicht, sollten Sie besser erst zum Vertragsende kündigen.

Bei Ein- und Mehrjahresverträgen können Sie die Versicherung drei Monate vor Ende der Laufzeit beenden. Wird nicht oder zu spät gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Erhöht die Versicherung nach einem Umzug die Beitragssumme,
können Sie den Vertrag beenden. Wollen Sie das nicht, bleibt der Versicherungsschutz
zwei Monate für beide Wohnungen bestehen. Danach erlischt der Schutz für die alte Adresse.

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