Abwrackprämie darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden

Hartz-IV-Empfängern darf die nach Auskunft von ARAG Experten nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Das hat das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss klargestellt. Geklagt hatte eine 43-jährige allein erziehende Mutter aus Iserlohn. Beim Kauf eines neuen Autos im Wert von 7.500 Euro war ihr die staatliche Umweltprämie von 2.500 Euro angerechnet worden. Ihr Hartz-IV-Anspruch minderte sich dadurch um 156 Euro. Die Mutter wehrte sich mit Erfolg gegen diese Entscheidung (LSG NRW, Az.: L 12 AS 807/10 B ER).

Pressemitteilung der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG

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