Abgabetermin für Steuererklärung nicht verschlafen

Nur noch bis zum 31. Mai 2010 haben Steuerzahler Zeit, ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Dabei ist aber nicht jeder Arbeitnehmer grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das muss nur in bestimmten Fällen erfolgen, beispielsweise dann, wenn im Veranlagungsjahr:

  • beide Eheleute arbeiteten und einer die Steuerklassen V oder VI hatte.
  • das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatte.
  • Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) über 410 Euro bezogen wurden.
  • der Arbeitnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt war.
  • Das sind die gängigsten Voraussetzungen. Aber auch wenn man keinen Arbeitslohn bezogen hatte, kann es sein, dass eine Einkommensteuererklärung fällig wird. Etwa, wenn man andere Einkünfte, wie Miet- oder Zinseinnahmen, hatte.

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    Pressekontakt:
    forium GmbH – Öffentlichkeitsarbeit
    Torsten Elsner
    Tel.: 030-420246-50
    E-Mail: Torsten.Elsner@forium.de
    Web: http://www.forium.de

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