Nur noch bis zum 31. Mai 2010 haben Steuerzahler Zeit, ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Dabei ist aber nicht jeder Arbeitnehmer grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das muss nur in bestimmten Fällen erfolgen, beispielsweise dann, wenn im Veranlagungsjahr:
Das sind die gängigsten Voraussetzungen. Aber auch wenn man keinen Arbeitslohn bezogen hatte, kann es sein, dass eine Einkommensteuererklärung fällig wird. Etwa, wenn man andere Einkünfte, wie Miet- oder Zinseinnahmen, hatte.
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Lohnsteuer kompakt ist eine Online-Steuererklärung für Arbeitnehmer, die ihre
Einkommensteuererklärung selbst bearbeiten möchten. Dabei kann sich der Nutzer jederzeit online
über den aktuellen Stand der Steuererstattung informieren. Diese Berechnung erfolgt vollkommen kostenfrei. Erst der Versand der Steuerunterlagen ist kostenpflichtig. Mit einem Preis von 9,99 Euro liegt Lohnsteuer kompakt dabei deutlich unter den Verkaufspreisen vieler Konkurrenzprodukte. Die Steuersoftware Lohnsteuer kompakt ist ein Produkt der forium GmbH.
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