Hobbit –Teil III: So entstand die Schadensberechnung

In der vergangenen Woche hatten wir die Versicherungssicht auf die Ereignisse aus dem Film „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“ gezeigt. Mit über drei Millionen Euro virtuellen Haftpflichtschäden kam hier eine stattliche Summe zustande. Deutlich höher fällt allerdings der im Film verursachte Sachschaden aus. Schließlich legen Gandalf und die Zwerge bei ihrer Flucht vor den Orks deren gesamte Festung in Schutt und Asche. Nach tonnenweiser Entsorgung von Bauschutt und dem erneuten Bau der Festung müsste die Versicherung für eine deutlich höhere Summe geradestehen. Der imaginäre Schaden – „unter Berücksichtigung der behördlichen Auflagen von Mittelerde“ – beläuft sich auf 320 Millionen Euro.
  Allianz SE
München, 20.09.2013

Hobbit Bilbo Beutlin studiert einen Vertrag mit den Zwergen. Der im Film verursachte imaginäre Sachschaden beläuft sich  – „unter Berücksichtigung der behördlichen Auflagen von Mittelerde“ – auf 320 Millionen Euro. Foto: © 2012 WARNER BROS. ENTERTAINMENT INC. AND METRO-GOLDWYN-MAYER PICTURES INC.

Herr Dr. Möckelmann, Herr Hufgard, wie sind Sie darauf gekommen, die Schäden beim Hobbit zu berechnen?
 

Beide: Die Chefredaktion unseres Kundenmagazins „1890“ hat für die Rubrik „Schadenakte“ den Hobbit-Film als Thema der Juli-Ausgabe gewählt und uns gefragt, ob wir das können, ob wir Lust und Zeit dazu hätten.
 

Hufgard: Ich bin Tolkien-Fan und habe den Film im Kino gesehen, sowie auch noch mal zuhause auf DVD. Mich hat aber vor allem gereizt, an so einem komplexen sowie auch „unwirklichen“ Thema mal meine Arbeit genauer zu zeigen oder zu erklären.
 

Im Internet wurde die Geschichte breit aufgegriffen, auch Radiosender und Zeitungen haben über die Hobbit-Schaden-Story berichtet. Hat Sie das Medienecho überrascht?
 

Möckelmann: Sehr. Unsere eigentliche Arbeit interessiert andere eher selten. Was uns gefreut hat, ist, dass Menschen erreicht wurden, die sich sonst nie mit dem Thema Versicherung auseinandersetzen. Vielleicht versteht jetzt der eine oder andere besser, wozu eine Versicherung gut sein kann.
 

Wir haben gehört, dass sogar an Mathematik- und Versicherungslehrstühlen der Universitäten das Hobbit-Beispiel diskutiert wurde.
 

Hufgard: Wenn unsere Berechnung als Fallbeispiel in der Branche dienen kann, zum Beispiel um junge Menschen mit dem Thema Versicherung vertraut zu machen, freut uns das sehr. Ich habe auch viel Echo aus der Firma bekommen: Kollegen haben mich angesprochen oder eine Mail geschickt. Hobbit-Fans wollten am liebsten über die Berechnung diskutieren, andere haben mir zur Story gratuliert. Ich habe Kontakt zu Kollegen aus ganz Deutschland bekommen, das ist für mich auch beruflich wertvoll – das sind Leute, die ich in Zukunft auch mal um beruflichen Rat fragen kann.
 

Es gab auch Kritiker, die meinten, für ein Unternehmen wie die Allianz ist es nicht angemessen, so locker mit dem Thema Schaden umzugehen. Wie lange brauchten Sie für die Berechnung der Hobbit-Schäden?
 

Möckelmann: Leider waren alle Flugtickets nach Mittelerde ausgebucht. Nein, Spaß beiseite, maximal eine Stunde kurz vor Feierabend hat jeder von uns gerechnet. Die detaillierte Liste der Schäden hatte die Redaktion des Kundenmagazins „1890“ schon vorbereitet. Wenn es ein echter Schaden gewesen wäre, hätte es für uns natürlich länger gedauert – dann hätten wir uns unter anderem vor Ort ein Bild gemacht und mit den Betroffenen Kontakt aufgenommen. Verprellen wollten wir mit unserer Berechnung niemand. Wie gesagt, wir waren ja selbst überrascht, dass das jemanden interessiert.
 

Hufgard: Ich wurde in den letzten Tagen mehrmals gefragt, ob ich für den Hobbit Kundenakten liegenlassen musste. Wenn das so gewesen wäre, hätten wir sicherlich so einen Spaß-Auftrag gar nicht annehmen können. Aber so ist halt mal eine Kaffeepause drauf gegangen und abends habe ich ein bisschen länger gearbeitet – eben damit die echten Kunden nicht warten müssen.
 

Was ist Ihr nächster Fall?
 

Hufgard: Täglich haben wir echte Schadenfälle auf dem Tisch: wir sehen uns Brandschäden, Hochwasserschäden, Leitungswasserschäden sowie Sturm- und Hagelschäden real an, oftmals geht es dabei um die Existenzgrundlage unserer Versicherungsnehmer. Das sind die wahren Fälle, die mich interessieren und auf die ich mich voll und ganz konzentrieren möchte. Aber sollte mal wieder eine Anfrage der Kollegen von „1890“ anstehen, werde ich wenn möglich gerne helfen, wenn es meine Zeit erlaubt.

Hobbit-Risiko

Kein Erbarmen mit den Orks: Eine fiktive Schadensberechnung zum Fantasy-Film „Der Hobbit“

Teil I

Hobbit-Risiko

Kein Erbarmen mit den Orks: Eine fiktive Schadensberechnung zum Fantasy-Film „Der Hobbit“

Teil I

Hobbit-Risiko

Eine Orkfestung für über 320 Millionen Euro: Die virtuelle Schadensberechnung zum Film „Der Hobbit“

Teil II

Hobbit-Risiko

So entstand die Schadensberechnung

Teil III

  Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen:

 

Disclaimer   Kontakt für Presse

Katerina Piro
Allianz SE
Tel. +49.89.3800-16048
E-mail senden

  Mehr Informationen Kein Erbarmen mit den Orks: Virtuelle Schadensberechnung Haftpflicht zum Film „Der Hobbit“ Teil I Eine Orkfestung für über 320 Millionen Euro: Die virtuelle Schadensberechnung zum Film „Der Hobbit“, Teil II

Pressemitteilung Allianz ( Allianz SE
München, 20.09.2013 )

Bundesverfassungsgericht: Rückwirkung im Steuerrecht III

Die jährliche Erhebung der Einkommensteuer und der progressive Verlauf des Einkommensteuertarifs können zu einer Progressionsverzerrung führen, wenn Einkünfte zusammengeballt in einem Jahr zufließen, die wirtschaftlicher Ertrag mehrerer Veranlagungszeiträume sind. Die Einkünfte werden dann zu einem erheblichen Teil mit einem höheren Steuersatz belastet, als dies bei der Verteilung des Einkommens auf mehrere Veranlagungszeiträume der Fall wäre, ohne dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen entsprechend höher zu bewerten ist. Dieses Problem möglicher Belastungsverzerrungen berücksichtigt § 34 EStG durch eine Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte, zu denen u. a. die Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (§ 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG) gehören.
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Wann lohnt sich die Steuerklasse-Kombination III/V bei Ehepaaren?

Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem bei Ehepartnern mit unterschiedlich hohen Einkommen.

Berufstätige Ehepaare haben ab 2010 eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer

Mit dem Steuerklassenwahl-Rechner können Sie schnell und bequem berechnen, welche Steuerklassen-Kombination am günstigsten für Sie ist.

Das große Riester-Special (Teil III)

riesterturbo.jpgWas wir als gesetzliche Rente im Alter erwarten können, deckt oft nur noch einen Grundbedarf ab. Wer sich mit einer privaten Rentenversicherung absichert, kann durch die Riester-Förderung gute Zulagen vom Staat bekommen. Mehr dazu im dritten Teil unseres großen Riester-Specials.
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Personal der Versicherer: Die Kompetenz entscheidet

München, 16. Oktober 2014 | Generali Versicherungen

Umfrage der Generali Versicherungen zum Schadenmanagement in der Versicherungsbranche III Personal der Versicherer: Die Kompetenz entscheidet

München – Freundlich, zuverlässig, sachverständig: Die Mitarbeiter sind ein zentrales Aushängeschild der Versicherer und haben großen Einfluss auf die Kundenzufriedenheit. Im dritten Teil ihrer Umfrage Schadenmanagement gehen die Generali Versicherungen der Frage nach, wie zufrieden die Bevölkerung mit dem Personal der Versicherer ist und auf welche Eigenschaften die Bevölkerung am meisten Wert legt.

Ein zentrales Ergebnis: Die Kompetenz/fachliche Qualifikation des Personals ist den Befragten am wichtigsten. 97,7 Prozent aller Befragten bezeichneten diese Eigenschaft als sehr wichtig bzw. wichtig. Es folgen Hilfsbereitschaft (93,2 %) und Engagement (86,5 %) der Mitarbeiter. Eine individuelle Beratung durch die Mitarbeiter ist 83,5 Prozent sehr wichtig bzw. wichtig, ihre Motivation 81,6 Prozent. 80,5 Prozent bezeichneten das Einfühlungsvermögen des Personals als sehr wichtig bzw. wichtig. „Die Assekuranz investiert viel in das Fachwissen ihrer Mitarbeiter – zu Recht, wie die Umfrageergebnisse zeigen. Auf Kompetenz und Qualifikation legen Kunden ganz besonders großen Wert“, erläutert Dr. Monika Sebold-Bender, Vorstand Komposit und Schaden der Generali Versicherungen.

Gros der Bevölkerung mit Mitarbeitern der Assekuranz zufrieden
Bei einem Blick auf die Zufriedenheit der Befragten mit den Mitarbeitern der Versicherer zeigt sich ein überwiegend positives Bild: Mehr als jeder achte Befragte mit einem Schadenfall in den letzten fünf Jahren (81,5 %) gab an, dass er mit der Kompetenz/fachlichen Qualifikation des Personals sehr zufrieden bzw. zufrieden ist. Bei der Freundlichkeit erklärten dies sogar 87,6 Prozent. 79,6 Prozent der Befragten mit einem Schadenfall in den letzten fünf Jahren sagten, dass sie mit der Flexibilität bei Beratungszeiten/Terminvereinbarungen des Personals sehr zufrieden bzw. zufrieden waren. Jeweils 77 Prozent gaben dies beim Engagement bzw. der individuellen Beratung an. Den geringsten Zufriedenheitswert erreichte das Einfühlungsvermögen der Mitarbeiter (73,3 %).

Gleichzeitig ergab die Umfrage, dass die Assekuranz-Mitarbeiter im Ernstfall Kunden überwiegend gut unterstützen. 84,9 Prozent der Befragten mit einem Schadenfall in den letzten fünf Jahren sagten, dass ihnen im Schadenfall sofort weitergeholfen wurde. „Mit diesen Zahlen kann die Assekuranz sehr zufrieden sein. Sie zeigen, dass die Kunden von den Mitarbeitern, die eine wichtige Komponente bei der Frage der Kundenzufriedenheit darstellen, ein alles in allem positives Bild haben“, so Sebold-Bender.

Die Umfrage Schadenmanagement
Die Umfrage Schadenmanagement der Generali Versicherungen untersucht die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Themen Schadenregulierung und Versicherungen allgemein. Dafür hat das unabhängige Markt- und Sozialforschungsinstitut USUMA GmbH insgesamt 1.005 Bundesbürger im Frühjahr 2014 anhand einer repräsentativen Telefonumfrage befragt. 541 der befragten Bundesbürger hatten in den letzten fünf Jahren einen Schadenfall mit Versicherungskontakt. Das Magazin zur Umfrage sowie weiteres Informationsmaterial wie Pressemitteilungen, einen Audiobeitrag, Grafiken und Bilder finden sich im Internet unter www.generali-schadenumfrage.de.

Generali Versicherungen
Die Generali Versicherungen, München (www.generali.de), gehören mit Beitragseinnahmen von 6,1 Milliarden Euro und 6 Millionen Kunden zu Deutschlands größten Erstversicherern. Durch seinen Multikanalvertrieb bietet das Unternehmen bedarfsorientierte Angebote gleichermaßen für Privat- und Firmenkunden. Es verwaltet Kapitalanlagen in Höhe von über 41 Milliarden Euro und ist ein Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe.

KontaktGenerali Versicherungen
Christian Krause
Adenauerring 7
81737München

Telefon: +49 (0) 89 5121-2283
Fax: +49 (0) 89 5121-1045
E-Mail: christian.krause@generali.com
http://www.generali.de

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Pressemitteilung Generali (München, 16. Oktober 2014)

Was kostet die Welt?

Was kostet die Welt? Diese Frage haben unsere Kollegen vom Allianz Kundenmagazin 1890 gestellt und die Antworten waren so zahlreich. So zahlreich, dass die 1890 gleich eine ganze Serie von Infografiken dazu veröffentlicht hat. Diese zeigen wir auf allianz.com. Teil III: Europa

 

Allianz SE
München, 31.07.2014

Wie teuer ist es eigentlich sich das Ja-Wort zu geben?  Und wie viel zahlen Mafia-Mitglieder für eine Wahlstimme? In unserer Grafik finden Sie die Antwort?

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Wie viel verdient eigentlich US-Präsident Obama? Wie viel seine Sekretärin? In unserer Grafik finden Sie die Antwort.

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Interview mit einem Crash-Test-Dummy

Kampf gegen Sandy

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Volltanken für einen Euro. In welchem Land soll es das denn geben? In unserer Grafik finden Sie die Antwort.

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Brasilien ist Weltmeister – bei den Frühpensionierungen

Allianz baut Geschäft in Lateinamerika weiter aus

 

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  Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen:

 

Disclaimer   Mehr auf allianz.com Schäden beim Parken 18.08.2014 | Allianz SE

Fast jeder zweite Autounfall ist ein Park- oder Rangierschaden! Doch woran liegt das eigentlich? Mehr zu den häufigsten Ursachen von Parkschäden in unserem Fundstück der Woche.

Mehr dazu… „Nicht die Regeln sind das Problem“ 13.08.2014 | Allianz SE

Im Rahmen der Vigoni Lecture erklärt Bundesfinanzminister Schäuble im Berliner Allianz Forum, wie Europa „in gute Verfassung kommt“.

Mehr dazu… Allianz trauert um Gerhard Rupprecht 11.08.2014 | Allianz SE

Gerhard Rupprecht ist Ende vergangener Woche beim Bergsteigen in den Alpen tödlich verunglückt. Rupprecht wurde 65 Jahre alt. Die Allianz Gruppe trauert um eine herausragende Persönlichkeit.

Mehr dazu… Mehr dazu…

Pressemitteilung Allianz ( Allianz SE
München, 31.07.2014 )

Deutsche Bank schließt Kapitalerhöhung erfolgreich ab

// download for pdf article downloadPDFArticle = „/medien/de/downloads/Closing_dt_250614_Final.pdf“; Frankfurt am Main, 25. Juni 2014 Deutsche Bank schließt Kapitalerhöhung erfolgreich ab
Bruttoemissionserlös rund 8,5 Mrd Euro Common Equity Tier 1 (CET1) Kapitalquote auf Basis einer CRD 4 Vollumsetzung steigt von 9,5% per Ende des ersten Quartals 2014 auf pro forma 12,0%

Die Deutsche Bank AG (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) hat die am 18. Mai 2014 angekündigte Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen erfolgreich abgeschlossen. Die Anzahl der ausgegebenen Stammaktien der Bank hat sich um 359,8 Mio Aktien von 1.019,5 Mio Aktien auf 1.379,3 Mio Aktien erhöht. Hierin enthalten ist die vorher abgeschlossene Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht von 59,9 Mio Aktien und das öffentliche Angebot neuer Aktien gegen Bezugsrechte. Der Brutto-Emissionserlös dieser Transaktionen beläuft sich auf 8,5 Mrd Euro.

Im Rahmen der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht wurden insgesamt 299,8 Mio neue, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Der Bezugspreis betrug 22,50 Euro je Aktie. 99,1% der Bezugsrechte wurden ausgeübt. Die nicht bezogenen neuen Aktien werden am Markt verkauft.

Jürgen Fitschen und Anshu Jain, Co-Vorstandsvorsitzende, sagten: „Mit dieser Kapitalerhöhung bekräftigen wir die Strategie 2015+ der Deutschen Bank. Wir haben entscheidende Schritte unternommen, um die Deutsche Bank gegen bekannte Herausforderungen bei der Kapitalausstattung abzusichern, um unsere Wettbewerbsposition zu verbessern und um Investitionen in das Wachstum in allen unseren Unternehmensbereichen zu forcieren. Wir danken allen unseren Aktionären für ihre Unterstützung.“

Wäre die Kapitalerhöhung zum 31. März 2014 abgeschlossen gewesen, hätte die Common Equity Tier 1 (CET1) Kapitalquote der Bank zu diesem Termin auf Basis einer pro-forma CRD 4 Vollumsetzung 12,0% betragen statt 9,5%. Dies folgt auf eine signifikante Stärkung dieser Quote, die Mitte 2012 unter 6% (pro-forma) stand, und zeigt den Fortschritt der Bank bei der Umsetzung der Strategie 2015+.

Unter Berücksichtigung der kürzlich erfolgten Emission von Zusätzlichem Tier 1 (AT1)-Kapital im Volumen von rund 3,5 Mrd Euro hätte die Verschuldungsquote auf Basis einer pro-forma CRD4 Vollumsetzung zum Ende des ersten Quartals dieses Jahres 3,4% statt 2,5% betragen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Deutsche Bank AG
Presseabteilung

Christian Streckert
Tel: 069 / 910 38079
E-Mail: christian.streckert@db.com

Dr. Ronald Weichert
Tel. 069 / 910 38664
E-Mail: ronald.weichert@db.com

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben, sie umfassen auch Aussagen über die Annahmen und Erwartungen von der Deutschen Bank sowie die zugrunde liegenden Annahmen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der Deutschen Bank derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Deutsche Bank übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und andernorts, wo die Deutsche Bank einen erheblichen Teil ihrer Erträge aus dem Wertpapierhandel erzielt, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie andere Risiken, die in den von der Deutschen Bank bei der US Securities and Exchange Commission (SEC) hinterlegten Unterlagen dargestellt sind. Diese Faktoren sind im SEC-Bericht der Deutschen Bank nach „Form 20-F“ vom 20. März 2014 im Abschnitt „Risk Factors“ dargestellt. Dieses Dokument ist auf Anfrage bei der Deutschen Bank erhältlich oder unter www.deutsche-bank.de/ir verfügbar. Dieses Dokument enthält nicht-IFRS Finanzzahlen. Für eine Überleitung dieser Finanzzahlen zu vergleichbaren Zahlen nach IFRS siehe den Zwischenbericht zum 31. März 2014, der auf der Internetseite www.deutsche-bank.de/ir abrufbar ist.

Europäischer Wirtschaftsraum

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Deutschen Bank AG dar.  Diese Mitteilung stellt auch keinen Prospekt im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 in jeweils gültiger Fassung (die „Prospektrichtlinie“) dar. Das öffentliche Angebot in Deutschland und im Vereinigten Königreich erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines veröffentlichten Prospekts im Sinne der Prospekt-Richtlinie. Der Prospekt wurde am 5. Juni 2014 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt und im Anschluss auf der Internetseite der Deutschen Bank AG (www.deutsche-bank.de/ir) veröffentlicht. Eine Anlageentscheidung von Investoren in Deutschland und dem Vereinigten Königreich in Bezug auf Aktien sollte allein auf der Grundlage dieses Prospekts erfolgen. Auf Anfrage sind von der BaFin gebilligte Prospekte in gedruckter Form bei der Deutschen Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311 Frankfurt am Main, kostenlos erhältlich.

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat (außer Deutschland und dem Vereinigten Königreich), richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie in diesem Mitgliedsstaat.

Vereinigtes Königreich

Diese Mitteilung ist nur gerichtet an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, (ii) professionelle Anleger, die unter Article 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die „Verordnung“) fallen, (iii) „high net worth companies“ gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung oder (iv) andere Personen, an die sie in gesetzlich zulässiger Weise gerichtet werden darf (wobei diese Personen zusammen als „qualifizierte Personen“ bezeichnet werden). Alle neuen Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder im Vertrauen auf diese Information oder ihren Inhalt handeln.

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten von Amerika bietet die Emittentin Wertpapiere nach Maßgabe eines bei der US Securities and Exchange Commission („SEC“) eingereichten Registrierungsdokuments (einschließlich eines Prospekts) an. Sie sollten vor einer Anlageentscheidung den in dem Registrierungsdokument enthaltenen Prospekt, einschließlich des Nachtrags, den die Deutsche Bank bei der SEC am 5. Juni 2014 eingereicht wird, sowie weitere bereits bei der SEC eingereichte Dokumente lesen, die nähere Informationen über die Emittentin und dieses Angebot enthalten. Diese Dokumente sind nach deren Einreichung unentgeltlich über EDGAR auf der Internetseite der SEC (www.sec.gov) zugänglich. Die Emittentin, die Konsortialbanken oder andere in das Angebot eingebundene Händler werden auf telefonische Nachfrage bei der Deutschen Bank (Tel.: +49 69 910 35395) eine Versendung des Prospekts veranlassen.

Australien

Dieses Dokument stellt kein Angebot von Wertpapieren an eine Person oder Aufforderung an eine Person, die Emission von Wertpapieren zu beantragen, dar. Dieses Dokument wird nicht bei der Australian Securities and Investments Commission hinterlegt. Dieses Dokument wird nur an institutionelle Anleger im Sinne von Section 761G des Corporations Act 2001 (Cth) oder an Personen, für die gemäß Section 708 des Corporations Act 2001 (Cth) nicht eine anderweitige Offenlegung erforderlich ist, verteilt und richtet sich nur an diese.

Kanada

Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar und darf nicht als Grundlage für einen Anlagevertrag oder eine Anlageentscheidung verwendet werden.  Für ausführlichere Informationen über den Emittenten und dieses Angebot sollten Sie vor einer Anlageentscheidung das kanadische Angebotsdokument, das der Emittent bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht hat, und andere Dokumente, die der Emittent bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht hat, lesen. Diese Dokumente sind unentgeltlich über SEDAR unter www.sedar.com erhältlich. Alternativ kann bei der Deutschen Bank unter +49 69 910 35395 eine Kopie des kanadischen Angebotsdokuments angefordert werden. In Kanada dürfen die neuen Aktien nur an Käufer angeboten und verkauft werden, die als Eigenhändler kaufen und sowohl „zugelassene Anleger“ (accredited investors) im Sinne des National Instrument 45-106 Prospectus and Registration Exemptions als auch „zugelassene Kunden“ (permitted clients) im Sinne des National Instrument 31-103 Registration Requirements, Exemptions and Ongoing Registrant Obligations sind.

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG IN JAPAN

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Pressemitteilung Deutsche Bank (Frankfurt am Main, 25. Juni 2014 )

Deutsche Bank legt Bezugspreis für neue Aktien auf 22,50 Euro pro Stück fest

// download for pdf article downloadPDFArticle = „/medien/de/downloads/DB_Bezugspreis-dt_05.06.2014.pdf“; Frankfurt am Main, 05. Juni 2014 Deutsche Bank legt Bezugspreis für neue Aktien auf 22,50 Euro pro Stück fest
Ausgabe von 299,8 Mio neuen Aktien Bezugsverhältnis liegt bei 18 : 5 Bruttoemissionserlös von 8,5 Mrd Euro

Die Deutsche Bank hat heute den Bezugspreis für die neuen Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen auf 22,50 Euro je Aktie festgelegt.

Insgesamt werden im Rahmen eines öffentlichen Angebots in Deutschland, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika unter Verwendung des genehmigten Kapitals 299,8 Mio neue, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Dies entspricht einem Bezugsverhältnis von 18 : 5, d.h. Deutsche Bank Aktionäre können während der Bezugsfrist, die voraussichtlich vom 6. Juni bis zum 24. Juni 2014 läuft, für jeweils 18 vorhandene Aktien 5 neue Aktien zum Bezugspreis erwerben. Die neuen Aktien haben eine volle Gewinnanteilsberechtigung vom 1. Januar 2014 an. Der Bruttoemissionserlös aus der garantierten Bezugsrechtsemission wird 6,75 Mrd Euro betragen.

Wie bereits am 18. Mai 2014 mitgeteilt, sind Aktien im Wert von 1,75 Mrd Euro bereits bei Paramount Services Holdings Ltd. vor der Bezugsrechts-Emission platziert worden. Paramount Services Holdings Ltd. hat sich verpflichtet, ihre Bezugsrechte im Rahmen der Bezugsrechts-Emission vollständig auszuüben.

Der Bezugsrechts-Emission vorangegangen war kürzlich die Platzierung von neuen Aktien bei Paramount Services Holdings Ltd. und die kürzlich erfolgte Emission von Zusätzlichem Tier 1 (AT1)-Kapital im Volumen von rund 3,5 Mrd Euro. Wären diese Transaktionen zum 31. März 2014 abgeschlossen gewesen, hätte die Common Equity Tier 1 (CET1) Kapitalquote der Bank zu diesem Termin auf Basis einer pro-forma CRD 4 Vollumsetzung 12,0% betragen statt 9,5%. Dieser Anstieg folgt auf eine signifikante Stärkung dieser Quote, die Mitte 2012 unter 6% (pro-forma) stand, im Rahmen der Strategie 2015+. Die Verschuldungsquote auf Basis einer pro-forma CRD4 Vollumsetzung zum Ende des ersten Quartals 2014 hätte 3,4% statt 2,5% betragen.

Jürgen Fitschen und Anshu Jain, Co-Vorstandsvorsitzende, sagten: „Mit dieser Kapitalerhöhung stärken und bekräftigen wir die Strategie 2015+ der Deutschen Bank. Wir haben entschiedene Schritte unternommen, um die Deutsche Bank gegen bekannte Herausforderungen bei der Kapitalausstattung abzusichern, um unsere Wettbewerbsposition zu verbessern und um Investitionen in das Wachstum in allen unseren Unternehmensbereichen zu forcieren.“

Ein Börsenhandel der Bezugsrechte an den deutschen Wertpapierbörsen findet voraussichtlich vom 6. Juni bis zum 20. Juni 2014 statt. Die Bezugsrechte werden auch zum Börsenhandel an der New York Stock Exchange vom 6. Juni bis zum 18. Juni 2014 zugelassen. Die Lieferung der im Rahmen des Bezugsrechts¬angebots bezogenen neuen Aktien erfolgt voraussichtlich am oder um den 25. Juni 2014.

Die Aufnahme des Börsenhandels und die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung an den deutschen Börsen sind für oder um den 25. Juni 2014 vorgesehen. Zeitgleich soll die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung an der New York Stock Exchange erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Deutsche Bank AG
Presseabteilung    

Christian Streckert     
Tel: 069 / 910 38079    
E-Mail: christian.streckert@db.com  

Dr. Ronald Weichert
Tel. 069 / 910 38664
E-Mail: ronald.weichert@db.com

 

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben, sie umfassen auch Aussagen über die Annahmen und Erwartungen von der Deutschen Bank sowie die zugrunde liegenden Annahmen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der Deutschen Bank derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Deutsche Bank übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheits-faktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und andernorts, wo die Deutsche Bank einen erheblichen Teil ihrer Erträge aus dem Wertpapierhandel erzielt, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie andere Risiken, die in den von der Deutschen Bank bei der US Securities and Exchange Commission (SEC) hinterlegten Unterlagen dargestellt sind. Diese Faktoren sind im SEC-Bericht der Deutschen Bank nach „Form 20-F“ vom 20. März 2014 im Abschnitt „Risk Factors“ dargestellt. Dieses Dokument ist auf Anfrage bei der Deutschen Bank erhältlich oder unter www.deutsche-bank.de/ir verfügbar. Dieses Dokument enthält nicht-IFRS Finanzzahlen. Für eine Überleitung dieser Finanzzahlen zu vergleichbaren Zahlen nach IFRS siehe den Zwischenbericht zum 31. März 2014, der auf der Internetseite www.deutsche-bank.de/ir abrufbar ist.

Europäischer Wirtschaftsraum

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Deutschen Bank AG dar.  Diese Mitteilung stellt auch keinen Prospekt im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 in jeweils gültiger Fassung (die „Prospektrichtlinie“) dar. Das öffentliche Angebot in Deutschland und im Vereinigten Königreich erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Prospekts. Der Prospekt wird unverzüglich nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden. Eine Anlageentscheidung in Bezug auf Bezugsrechte oder Aktien sollte allein auf der Grundlage des Prospekts erfolgen, der nach dessen Billigung durch die BaFin auf der Internetseite der Deutschen Bank AG (www.db.com) zur Verfügung gestellt wird. Auf Anfrage sind Prospekte in gedruckter Form bei der Deutschen Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311 Frankfurt am Main, kostenlos erhältlich.
In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat (außer Deutschland und dem Vereinigten Königreich), richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie in diesem Mitgliedsstaat.

Vereinigtes Königreich

Diese Mitteilung ist nur gerichtet an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, (ii) professionelle Anleger, die unter Article 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die „Verordnung“) fallen, (iii) „high net worth companies“ gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung oder (iv) andere Personen, an die sie in gesetzlich zulässiger Weise gerichtet werden darf (wobei diese Personen zusammen als „qualifizierte Personen“ bezeichnet werden). Alle neuen Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder im Vertrauen auf diese Information oder ihren Inhalt handeln.

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten von Amerika bietet die Emittentin Wertpapiere nach Maßgabe eines bei der US Securities and Exchange Commission („SEC“) eingereichten Registrierungsdokuments (einschließlich eines Prospekts) an.  Sie sollten vor einer Anlageentscheidung den in dem Registrierungsdokument enthaltenen Prospekt, den Nachtrag hierzu, der nach Erwartung der Deutschen Bank bei der SEC eingereicht wird, sowie weitere bereits bei der SEC eingereichte oder noch einzureichende Dokumente lesen, die nähere Informationen über die Emittentin und dieses Angebot enthalten. Diese Dokumente sind nach deren Einreichung unentgeltlich über EDGAR auf der Internetseite der SEC (www.sec.gov) zugänglich. Die Emittentin, die Konsortialbanken oder andere in das Angebot eingebundene Händler werden auf telefonische Nachfrage bei der Deutschen Bank (Tel.: +49 69 910-35395) eine Versendung des Prospekts nach dessen Veröffentlichung veranlassen.

Australien

Dieses Dokument stellt kein Angebot von Wertpapieren an eine Person oder Aufforderung an eine Person, die Emission von Wertpapieren zu beantragen, dar. Dieses Dokument wird nicht bei der Australian Securities and Investments Commission hinterlegt. Dieses Dokument wird nur an institutionelle Anleger im Sinne von Section 761G des Corporations Act 2001 (Cth) oder an Personen, für die gemäß Section 708 des Corporations Act 2001 (Cth) nicht eine anderweitige Offenlegung erforderlich ist, verteilt und richtet sich nur an diese.

Kanada

Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar und darf nicht als Grundlage für einen Anlagevertrag oder eine Anlageentscheidung verwendet werden.  Für ausführlichere Informationen über den Emittenten und dieses Angebot sollten Sie vor einer Anlageentscheidung das kanadische Angebotsdokument, das der Emittent voraussichtlich bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden einreichen wird, und andere Dokumente, die der Emittent bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht hat und einreichen wird, lesen.  Nach der Einreichung sind diese Dokumente unentgeltlich über SEDAR unter www.sedar.com erhältlich.  Alternativ kann bei der Deutschen Bank nach der Einreichung unter +49 69 910-35395 eine Kopie des kanadischen Angebotsdokuments angefordert werden.  In Kanada dürfen die neuen Aktien nur an Käufer angeboten und verkauft werden, die als Eigenhändler kaufen und sowohl „zugelassene Anleger“ (accredited investors) im Sinne des National Instrument 45-106 Prospectus and Registration Exemptions als auch „zugelassene Kunden“ (permitted clients) im Sinne des National Instrument 31-103 Registration Requirements, Exemptions and Ongoing Registrant Obligations sind.

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG IN JAPAN

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Pressemitteilung Deutsche Bank (Frankfurt am Main, 05. Juni 2014 )