Geldgeschenke für Berufsstarter

Auch wenn das Ausbildungsgehalt meist nicht üppig ausfällt, sollten Berufsanfänger früh mit dem Vermögensaufbau beginnen. Doch aus Unwissenheit lässt sich jeder Dritte wertvolle Leistungen entgehen.

Bereits während der Ausbildung sollte man einen Teil seines Einkommens auf die hohe Kante legen
Bild Nr. 1262, Quelle: Postbank

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Durchschnittlich 691 Euro erhält ein westdeutscher Azubi im ersten Ausbildungsjahr. Im Osten der Republik sind es nur 638 Euro, so die aktuellen Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung. Große Sprünge sind mit diesem Gehalt nicht möglich. Doch auch mit kleinem Budget kann man den Vermögensaufbau beginnen: „Dank Zins und Zinseszins lohnt es sich, auch mit relativ kleinen Sparbeträgen früh zu starten“, erklärt Postbank Expertin Helma Eckhardt. „Junge Menschen sollten sich dabei die Unterstützung von ihrem Arbeitgeber und dem Staat nicht entgehen lassen – zum Beispiel in Form von vermögenswirksamen Leistungen.“ Viele Berufstätige zwischen 16 und 29 Jahren sind mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) jedoch nicht vertraut. 15,3 Prozent von ihnen haben sogar noch nie davon gehört und 16,3 Prozent kennen ihre Vorteile nicht, so eine aktuelle Emnid-Umfrage der Postbank. Dabei haben zahlreiche Azubis laut Betriebsvereinbarung, Arbeits- oder Tarifvertrag einen Anspruch auf diese Leistungen: Der Chef zahlt für seinen Arbeitnehmer bis zu 480 Euro Zuschuss im Jahr in einen speziellen VL-Vertrag, wie zum Beispiel einen Aktienfonds- oder Banksparplan oder einen Bausparvertrag. Azubis, deren Einkommen in der Regel unter der Grenze von 20.000 Euro liegt, haben zusätzlich Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, die 80 Euro im Jahr beträgt. Die VL inklusive Zinsen und gegebenenfalls staatlicher Förderung werden nach sieben Jahren ausgezahlt.

Mehr Geld vom Staat

Unter den jungen Berufstätigen, die vermögenswirksame Leistungen nutzen, ist der Bausparvertrag so beliebt wie in keiner anderen Altersgruppe: 71,6 Prozent legen ihre VL in dieser Anlageform an. Zahlen die jungen Sparer zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen noch mindestens 50 Euro im Jahr in ihren Bausparvertrag ein, steht ihnen außerdem die staatliche Wohnungsbauprämie in einer Höhe von 8,8 Prozent der Sparleistung (bei maximal 512 Euro im Jahr) zu. Voraussetzung ist, dass ihr zu versteuerndes Einkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt. 154 Euro obendrauf zahlt der Staat Sparern, die jährlich vier Prozent ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen. Berufsstarter, die noch kein Gehalt verdient haben, müssen 60 Euro selbst einzahlen, damit sie in den Genuss der Förderung kommen. Für ab 2008 geborene Kinder gibt es eine Zulage von 300 Euro pro Jahr. Zusätzlich erhalten unter 25-Jährige beim Abschluss des Vertrags einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.

Pressemitteilung Postbank (23.07.2014)

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