Debeka führt neue Verhaltensrichtlinien für Mitarbeiter ein

Die Debeka-Gruppe führt zum 31. Oktober 2013 neue Verhaltensrichtlinien für ihre 17.000 Mitarbeiter ein. Damit werden die strengen Standards, die bei der Debeka bereits 2010 in Kraft getreten sind, weiter verschärft. Da es bei der Debeka im Vertrieb ausschließlich festangestellte, weisungsgebundene Mitarbeiter gibt, kann der Versicherungsverein mit dem Mittel der Betriebsvereinbarung großen Einfluss nehmen und so hohe Qualitätsstandards in der Beratung sichern. Die Richtlinien hat der Vorstand in den vergangenen zwölf Monaten in enger Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, der Rechtsabteilung und dem Compliance-Beauftragten erstellt. Die neuen Verhaltensrichtlinien konkretisieren den Verhaltenskodex des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für den Vertrieb von Versicherungsprodukten. Diesem Kodex ist die Debeka bereits im Juli 2013 beigetreten.

Uwe Laue, der Vorstandsvorsitzende der Debeka, erklärt dazu: „Unser neues Regelwerk ist zeitgemäß und notwendig – auch deshalb, weil es in der Vergangenheit zu Verfehlungen kam. So wissen wir, dass in den 1980er und 1990er Jahren Vertriebsmitarbeiter auf eigene Rechnung Adressen potentieller Kunden erworben haben, die zwischen Mitarbeitern weiter verteilt wurden. Auch der damaligen Führungsmannschaft fehlte die Sensibilität für diese datenschutzrechtliche Thematik. Und in diese Selbstkritik schließe ich mich ausdrücklich mit ein. Um in der Entwicklung der letzten Jahre den nächsten Schritt zu gehen, haben wir nun ein Regelwerk geschaffen, mit dem wir ein klares Signal senden und mögliches Fehlverhalten für die Zukunft sanktionieren können. Die Debeka lehnt Geschäfte mit Adresshändlern schon immer ab. Der heutige Schritt führt diese Grundhaltung konsequent fort.“

Da die Debeka schon immer bewusst auf Werbung verzichtet, wuchs und wächst sie vor allem dadurch, dass zufriedene Mitglieder „ihre“ Versicherung weiterempfehlen. Das ist Teil der Vertriebsphilosophie als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und gleichzeitig Messlatte für Zufriedenheit. Gerade deshalb legt die Debeka höchsten Wert darauf, dass diese Empfehlungen rechtlich absolut einwandfrei sind. Darauf weist sie die gesamte Vertriebsorganisation regelmäßig hin und hat 2009 einen Compliance-Beauftragten berufen, der die Arbeit der internen Revision unterstützt.

Mit der neuen Betriebsvereinbarung setzt die Debeka Standards in der Branche. Sie verpflichtet die Unternehmensführung und die Mitarbeiter auf klare Regelungen. Die Verhaltensrichtlinie umfasst neben den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit und Nichtdiskriminierung konkretere und umfangreichere Regelungen gegen Bestechung und Korruption. Eine direkte Weisung lautet: „Die Debeka toleriert keinerlei Form der Bestechung und Korruption.“

Die Richtlinie beinhaltet nun auch Aussagen zu Geschenken, Einladungen und sonstigen Vorteilen. Sie sollen den Mitarbeitern eindeutige Vorgaben bieten. So sind Sachgeschenke nur bis höchstens 25 Euro gestattet und Einladungen von Privatpersonen zu  Veranstaltungen sind untersagt. Weiterhin verpflichtet die Debeka ihre Mitarbeiter strikt, bei Amtsträgern die Regelungen der jeweiligen Behörden zu beachten.

 

Pressemitteilung Debeka (Veröffentlicht am : 31.10.2013)

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