Ergänzender Kundenhinweis zu Nr. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Valovis Bank AG „Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden“

Ergänzender Kundenhinweis zu Nr. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Valovis Bank AG „Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden“

Essen, Neu-Isenburg – 10.10.2013

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 8. Oktober 2013 (Az.: XI ZR 401/12) eine AGB Regelung für unwirksam erklärt, die der Klausel in Nr. 5 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Valovis Bank AG ähnelt.

Bitte betrachten Sie daher auch die Regelung in Nr. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Valovis Bank AG als gegenstandslos. Für die Klärung der Verfügungsberechtigung in Nachlassfällen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Bank wird sich auch nicht auf die Regelung in Nr. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.

Pressemitteilung Valovis Bank AG (Essen, Neu-Isenburg – 10.10.2013)

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