Monatsarchiv: Januar 2012

Volksbanken und Raiffeisenbanken: Kunden können ihre PIN frei wählen

Ab 1. Februar 2012 können Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken die persönliche Geheimzahl (PIN) zu ihrer Bankkarte frei wählen und jederzeit am Geldautomaten ihrer Bank ändern. Dies gilt sowohl für die genossenschaftlichen girocards (VR-BankCard) als auch für genossenschaftliche Kreditkarten. Die rund 19.000 Geldautomaten der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sind dann für die Möglichkeit der freien PIN-Wahl flächendeckend umgerüstet.
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Geldanlage: Haspa senkt die Zinsen für Festgeld auf 1,20 Prozent

Ab sofort erhalten Festgeld-Kunden der Haspa 1,20 Prozent Zinsen.

Die Haspa hat den Guthabenzins von 1,25 auf 1,20 Prozent für „FestzinsSparen“ gesenkt.

Eine Mindesteinlage verlangen Festgeldanbieter in der Regel nicht. Je nach Einlagenhöhe kann der Zins variieren. Der genannte Zins gilt für einen Anlagebetrag von 5.000,00 Euro und eine Anlagedauer von 1 Jahr.


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Festgeldzinsen: Sparkasse Hannover senkt die Zinsen für das Fes tgeldkonto

Ab sofort erhalten Festgeld-Kunden der Sparkasse Hannover 1,65 Prozent Zinsen.

Die Sparkasse Hannover hat den Guthabenzins von 1,75 auf 1,65 Prozent für „ZinsPlus.de“ gesenkt.

Eine Mindesteinlage verlangen Festgeldanbieter in der Regel nicht. Je nach Einlagenhöhe kann der Zins variieren. Der genannte Zins gilt für einen Anlagebetrag von 5.000,00 Euro und eine Anlagedauer von 1 Jahr.


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Häusliches Arbeitszimmer für Richter und Hochschullehrer nicht absetzbar

In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer (Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10) und Richter (Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11) bildet danach das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen können.
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Umsatzsteuer: Leistungen eines Partyservice-Unternehmens unterliegen dem Regelsteuersatz

Mit Urteil vom 23. November 2011 XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%) unterliegen. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist. Die Lieferung von Lebensmittelzubereitungen unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (von derzeit 7%).
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Festgeldzinsen: Sparda-Bank Nürnberg senkt die Zinsen auf 0,75 Prozent

Ab sofort erhalten Festgeld-Kunden der Sparda-Bank Nürnberg 0,75 Prozent Zinsen.

Die Sparda-Bank Nürnberg hat den Guthabenzins von 0,85 auf 0,75 Prozent für „SpardaFest“ gesenkt.

Eine Mindesteinlage verlangen Festgeldanbieter in der Regel nicht. Je nach Einlagenhöhe kann der Zins variieren. Der genannte Zins gilt für einen Anlagebetrag von 5.000,00 Euro und eine Anlagedauer von 1 Jahr.


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