Steuererklärung für 2011 – Das ist neu

Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro nutzen. Des Weiteren steigt für rechtliche Betreuer der Steuerfreibetrag von 500 auf 2.100 Euro. Die weiteren Änderungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Steueränderungen: Das betrifft alle Bürger

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(tel) Freiwillige Steuererklärung alle vier Jahre
Die freiwillige Steuererklärung muss spätestens nach vier Jahren beim Finanzamt sein. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die freiwillige Abgabe betrifft in der Regel Arbeitnehmer mit der Lohnsteuerklasse I und Verheiratete mit der Steuerklassenkombination IV / IV.

Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen
Im Jahr 2005 waren nur 60 Prozent der Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abziehbar. Dieser Anteil steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte, für das Jahr 2011 also auf 72 Prozent.

Keine Gebühren für Bagatellfällen bei verbindlicher Auskunft
Steuerzahler haben einen gesetzlichen Anspruch auf verbindliche Auskünfte vom Finanzamt. Laut § 2 der Abgabenordnung wird dafür je nach Gegenstands- bzw. Zeitwert eine Gebühr fällig. Ab 2011 entfällt diese Gebühr bei einem Gegenstandwert von weniger als 10.000 Euro bzw. einer Bearbeitungszeit von weniger als zwei Stunden. Eine unverbindliche Auskunft ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit, bleibt weiterhin kostenfrei.

Handwerkerleistungen: Keine Doppelförderung mehr
Gibt es für haushaltsnahe Dienstleistungen bereits eine öffentliche Förderung, zum Beispiel durch einen verbilligten KfW-Kredit , können diese Kosten nicht zusätzlich in der Steuererklärung angegeben werden.

Steuerfreibetrag für rechtliche Betreuer
Der Steuerfreibetrag für rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger steigt ab 2011 auf 2.100 Euro. Bisher erhielten sie für ihre Aufwandsentschädigungen lediglich eine Steuerbefreiung von 500 Euro.

Das betrifft Land- und Forstwirte

Abgabefrist für Steuererklärung verlängert
Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr müssen ab 2011 ihre Steuererklärung erst 5 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums abgeben. Bisher galt eine Frist von 3 Monaten.

Das betrifft Rentner und Pensionäre bei Beginn der Rente Pension 2011

Erhöhung des Rentenfreibetrags
Nicht jeder Euro der gesetzlichen Rente gehört zu den zu versteuernden Einkünften eines Rentners. Der nicht zu versteuernde Anteil der Rente sinkt seit 2005 in jedem Jahr um zwei Prozent, ab 2021 nur um ein Prozent. Für Rentner, die 2011 in den Ruhestand gehen liegt der Freibetrag bei 38 Prozent. Dieser wird auf Dauer festgeschrieben und ändert sich nicht mehr.

Versorgungsfreibetrag
Neupensionäre: Einen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 30,4 Prozent, höchstens jedoch bis zu 2.280 Euro, bekommen Neupensionäre die im Jahr 2011 erstmals eine Pension, Betriebsrente oder darauf beruhende Hinterbliebenenbezüge beziehen. Außerdem erhalten sie einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 684 Euro. Maximal dürfen, inkl. Werbungskosten-Pauschbetrag, 3.066,00 € abgezogen werden Dieser Betrag wird auf Dauer festgeschrieben und ändert sich nicht mehr.

Das betrifft Sparer und Anleger

Freistellungsauftrag
Ab 2011 müssen Freistellungsaufträge die Steuer-Identifikationsnummer des Sparers enthalten. Reicht ein Ehepaar gemeinsam einen Antrag ein, gilt das auch für die ID des Partners. Dies ist die Voraussetzung, dass Kreditinstitute Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer auszahlen dürfen.

Kirchensteuer
Wer sein Geld auf ausländischen Banken angelegt hatte und von diesen Auslandsbanken Kapitalerträge erhalten hat, konnte die auf die Abgeltungsteuer erhobene Kirchensteuer als Sonderausgaben geltend machen. Dies gilt für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die ab Neujahr 2011 an den Sparer gehen, nicht mehr.

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