Winterunfälle mit Sommerreifen – was man wissen muss

Wussten Sie eigentlich, dass nicht jede Vollkaskoversicherung bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommt?
Sinkende Temperaturen, erste Schneeschauer im Gebirge und Bodenfrost – die kalte Jahreszeit kündigt sich an. Jetzt unbedingt beachten: Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die gesetzliche Winterreifenpflicht. CosmosDirekt erklärt, worauf Autofahrer achten sollten:

– Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen mit seinem Auto unterwegs ist, riskiert eine Geldbuße von mindestens 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.

– Laut Gesetz müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen unterwegs sein (erkennbar am M+S oder „Schneeflocken“-Symbol).

– Kommt es bei winterlichen Witterungsverhältnissen zu einem Unfall mit Sommerreifen, können Kfz-Versicherer dem Fahrer eine Teilschuld auferlegen oder sogar die vollständige Übernahme des Schadens verweigern. Tipp: Bei Vollkasko-Vertragsabschluss sollten Autofahrer deshalb Wert darauf legen, dass ihr Versicherer auf den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Natürlich sollten auch bereits bestehende Kfz-Versicherungsverträge dahingehend überprüft – und gegebenenfalls angepasst – werden.

Hilfreich ist es, die Faustformel „von O bis O – von Oktober bis Ostern“ zu beherzigen und in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen umzusteigen, die mindestens eine Profiltiefe von vier Millimetern aufweisen. Wichtig für Wintersportler: in einigen Ländern ist diese Mindestprofiltiefe für Winterreifen sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Pressemitteilung von CosmosDirekt

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