Grundeigentümer-Versicherung mit neuen Produktbausteinen

Die Grundeigentümer-Versicherung bietet ihren Kunden seit Mitte Mai neue Produktbausteine zum Schutz vor Mietausfall- und Mietsachschäden sowie eine Versicherung von Photovoltaikanlagen an. Durch die Neuerungen passt der Spezialversicherer rund um die Immobilie seine Produkte den Wünschen und Bedürfnissen seiner Mitglieder an.

In den letzten Jahren haben Vermieter verstärkt mit Zahlungsausfällen und Insolvenzen ihrer Mieter zu kämpfen. Um gezielt Mietausfälle absichern zu können, hat die Grundeigentümer-Versicherung einen Produktbaustein zur Wohngebäudeversicherung entwickelt, der den richtigen Schutz bietet, wenn der Mieter keine Zahlungen mehr leistet oder leisten kann. Damit sind ausstehende Mietzahlungen für Wohnräume abgedeckt, wenn die jeweilige Miete trotz rechtskräftigem Urteil und erfolglos durchgeführter Vollstreckung nicht beigetrieben werden kann. Der Vermieter muss von jedem Schaden 20 Prozent selbst tragen und der Mietausfall wird für maximal 12 Monate ersetzt. Die Entschädigungsgrenze liegt bei 30.000,- Euro.

Die Absicherung von Mietausfallschäden kann als Zusatzdeckung gegen einen Beitragssatz  von 0,12 Promille zu den aktuellen Wohngebäudeprodukten „Schutz 60“, „Schutz 60 mit Sicherheitspaket“ und dem Hausverwalterkonzept abgeschlossen werden.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nach den aktuellen Besonderen Bedingungen für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (BB HuG 2009) wurde durch eine Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden aufgewertet. Diese Leistungserweiterung gilt auch für Bestandskunden mit den aktuellen BB HuG 2009 automatisch. Ein Zusatzbeitrag wird nicht erhoben. Die Leistung erfolgt je Versicherungsfall unter Abzug eines Selbstbehalts von 10 Prozent, mindestens 500 Euro und ist auf einen Gesamtbetrag von 100.000 Euro begrenzt. Voraussetzung ist ferner, dass die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in Deutschland festgestellt worden ist.

Außerdem bietet das Unternehmen neu optional eine Versicherung von Photovoltaikanlagen mit einer Größe von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) gegen einen Beitragszuschlag von 0,2 Promille als Baustein zur Wohngebäudeversicherung für Ein-/Zweifamilienhäuser an. Die sogenannte Allgefahrendeckung, die aus dem Hauptvertrag gedeckte Standardgefahren beinhaltet, schließt ebenso „ergänzende technische Gefahren“ mit ein. Dies sind unvorhersehbare Schäden wie beispielsweise Bedienungsfehler, Überspannung sonstiger Art sowie Abhandenkommen durch Diebstahl. Außerdem ist für die Photovoltaikanlage eine bedarfsgerechte Ertragsausfallabsicherung integriert. Der Deckung für die Versicherung von Photovoltaikanlage liegt eine Versicherungssumme von 30.000 Euro bei einem Selbstbehalt von 250 Euro je Versicherungsfall zugrunde.

Zur Abrundung des Angebots bieten die Hamburger ebenfalls den Einschluss einer Photovoltaikanlage bis 10 kWp im Rahmen der Bauleistungsversicherung gegen Beitragszuschlag an.

Pressemitteilung der Grundeigentümer-Versicherung

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