Rechtsstipps zur Volkszählung: Zensus 2011

Ab 9. Mai werden die Deutschen im Rahmen der Volkszählung Zensus 2011 statistisch erfasst. Die Ergebnisse sollen die künftige politische und wirtschaftliche Planung erleichtern. Doch muss wirklich jeder Bürger mitmachen und Informationen über seine Familie, seinen Job und seine Wohnsituation preisgeben?

Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erklärt den Ablauf und rechtlichen Hintergrund des Verfahrens: Die diesjährige Volkszählung „Zensus 2011“ setzt eine EU-Verordnung um. Neben der Zusammenfassung bereits vorhandener statistischer Daten von Meldeämtern und der Bundesagentur für Arbeit werden nach statistischen Prinzipien rund zehn Prozent der deutschen Haushalte für eine direkte Befragung ausgewählt. Zusätzlich müssen auch noch die Eigentümer und Verwalter von Wohnraum sowie Bewohner von Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnheimen Rede und Antwort stehen.

Wer sich weigert, zahlt
Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich weigert oder falsche Angaben macht, muss mit einer Geldbuße rechnen. Die Befragung wird schriftlich angekündigt und kann direkt in einem Interview, per Fragenbogen oder online durchgeführt werden. Die Gebäude- und Wohnungszählung findet allein über einen per Post zugesandten Fragebogen statt. Die Frist zur Beantwortung der Fragen beträgt jeweils zwei Wochen. Wer den Abgabetermin etwa wegen eines Urlaubs nicht einhalten kann, hat die Möglichkeit, darüber hinaus eine Fristverlängerung zu beantragen.

Pressemitteilung der ARAG

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