Lohnsteuerbescheinigung 2010: Kein Nachteil für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte

Die Arbeitgeber haben teilweise fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 von freiwillig gesetzlichen Versicherten der Kranken- und Pflegeversicherung an die Versicherten und Finanzämter übermittelt.

Das Finanzministerium NRW weist darauf hin, dass sich davon betroffene Steuerpflichtige keine Sorgen machen müssen:

Die Finanzämter in NRW wurden seit Beginn der Veranlagung für das Jahr 2010 über einer maschinellen Fehlerhinweis auf diese fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen hingewiesen, so dass die Finanzbeamten die Beiträge des Arbeitnehmers durch eine manuelle Korrektur in der richtigen Höhe berücksichtigen. Konkret geht es um die Nummern 25 und 26 der Bescheinigung. Dort wurde teilweise ein falscher Beitrag der Versicherten vom Arbeitgeber ausgewiesen. Aufgrund des maschinellen Fehlerhinweises wird kein Bescheid freigeben wird, dem die Angaben einer fehlerhaften Bescheinigung zugrunde liegen.

Hat also ein Arbeitnehmer einen fehlerhaften Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung entdeckt, so muss er seinen Arbeitgeber weder um einen korrigierten Ausdruck bitten, noch muss der Arbeitgeber die Daten erneut ans Finanzamt übermitteln. Die fehlerhaften Angaben werden korrigiert, so dass die Steuerpflichtigen einen korrekten Steuerbescheid erhalten.

Pressemitteilung des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

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