Auf die Piste – aber sicher!

Für alle Ski- und Snowboard-Fans beginnt mit dem offiziellen Winteranfang die beste Zeit des Jahres: bei viel Schnee und eisigen Temperaturen kann das Vergnügen starten.

Allerdings birgt der Spaß auf Board und Ski auch Verletzungsgefahren. Eine hochwertige und gut gewartete Ausrüstung ist Pflicht. Darüber hinaus sollte auch der Versicherungsschutz überprüft werden. Die Zurich-Sicherheits-Checkliste weist auf die wichtigsten Punkte hin:

1. Nur gut vorbereitet auf die Piste gehen

Eine gute Vorbereitung reduziert die Gefahr eines Unfalls. Ski oder Snowboard sollten vor dem ersten Pistenausflug fachmännisch gewartet werden – das gilt insbesondere für Skibindungen. Auch am Helm sollte keinesfalls gespart werden: er kann Leben retten. Für Snowboarder empfehlen sich spezielle Rückenprotektoren, die die empfindliche Wirbelsäule vor Verletzungen schützen. Ein oft unterschätzter Sicherheitsbaustein ist die Skibrille: Sie schützt das Auge vor zu viel Licht und dem eisigen Fahrtwind, der zum Beispiel zu vermehrtem Tränenfluss führen kann und das Sehvermögen beeinträchtigt. Wichtig auch: Damit Muskeln, Bänder und Gelenke geschmeidig bleiben, sollte man sich nicht nur vor dem Fahren aufwärmen, sondern auch zwischendurch.

2. An die eigene Absicherung denken

Kopfverletzungen, Kreuzbandrisse oder Brüche – auf den Pisten gibt es jedes Jahr unzählig viele Leicht- bis Schwerverletzte. Wer sich im Schnee so stark verletzt, dass eine Behinderung oder gar Invalidität zurückbleibt, muss mit hohen finanziellen Belastungen rechnen. Eine private Unfallversicherung sichert diese Fälle ab und übernimmt die finanzielle Versorgung – und das weltweit. Inbegriffen sind auch die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätzen sowie die Kosten für den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik.

3. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Dritte

Immer wieder kommt es beim Wintersport auch zu selbst verursachten Unfällen, die einen Dritten schädigen. Für diesen Fall sollte eine private Haftpflichtversicherung vorhanden sein, damit Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche Dritter abgedeckt sind. Wird man selber von einem Dritten bei einem Unfall geschädigt, hat der gegnerische Verursacher aber keine eigene Haftpflichtversicherung oder ist er sogar zahlungsunfähig, muss der entstandene Schaden und die damit verbundenen Kosten selbst übernommen werden. Für solche Situationen empfiehlt sich eine Privathaftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung. Denn sollte es zu einem Unfall kommen, springt dann die eigene Privathaftpflicht mit Forderungsausfalldeckung ein.

Pressemitteilung der Zurich Gruppe

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