Mit betrieblicher Altersvorsorge Weihnachtsgeld vor dem Fiskus retten

Die Freude über das Weihnachtsgeld währt oft nicht lange: Viele Arbeitnehmer sind enttäuscht, wie wenig nach Abzug von Steuern und Abgaben wirklich auf dem Konto eingeht. Dabei ist es möglich, dass das Zusatzgehalt komplett vom staatlichen Zugriff verschont bleibt. Der Schlüssel zu einem Weihnachtsgeschenk, über das man sich lange freuen kann, heißt Entgeltumwandlung.

Mehr Netto vom Brutto – die Entgeltumwandlung als bewährtes Instrument der betrieblichen Altersversorgung hält, was Politiker nur versprechen. Der Arbeitnehmer verzichtet dabei auf einen Teil seines Bruttolohns oder -gehalts, um später eine Betriebsrente zu erhalten. Wer über keine andere betriebliche Altersversorgung verfügt, kann jährlich bis zu 4.440 Euro einzahlen und dabei Steuern sparen. Wie genau eine Entgeltumwandlung funktioniert, wird vom Lebensversicherer Swiss Life unter www.swisslife.de/steuernsparen anschaulich erklärt.

„Fast jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf diese Form der Betriebsrente. Während bei Führungskräften jedoch betriebliche Vorsorge längst fester Bestandteil der Gehaltsverhandlungen ist, sprechen Arbeitgeber bei mittleren und unteren Einkommensgruppen dieses Thema zu selten von selbst an. Besonders die Mitarbeiter von kleinen Betrieben sind hier erfahrungsgemäß im Nachteil. Unsere Empfehlung lautet daher: Machen Sie sich selbst schlau und gehen Sie aktiv auf Ihren Chef zu“, rät Nela Widmayer, Expertin für betriebliche Altersversorgung bei Swiss Life.

Fazit: Es ist nie zu spät. Wer sein diesjähriges Weihnachtsgeld schon verplant hat, sollte sich 2011 rechtzeitig um seine Betriebsrente kümmern.

Pressemitteilung der Swiss Life

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