Autofahrer brauchen kompetente Hilfe nach Verkehrsunfall

Kompetente Hilfe nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss für den geschädigten Autofahrer gewährleistet sein. Dies gelte sowohl für den Reparaturbetrieb als auch für den unabhängigen Kfz-Sachverständigen und qualifizierten Rechtsanwalt, sagte ein Sprecher des Deutschen Kfz-Gewerbes am Samstag in Bonn.

Anlässlich des 4. Forums „Schaden und Technik“ wies er darauf hin, dass viele Kfz-Betriebe gut beraten seien, wegen der oftmals vielschichtigen Sachlage nach einem Unfall den Kunden das Hinzuziehen eines verkehrsrechtlich tätigen Anwalts zu empfehlen. Außerdem erwarte jeder Autofahrer zu Recht, dass sein Fahrzeug nach einem Unfall kompetent instand gesetzt werde. Es müsse sowohl optisch als auch technisch einwandfrei sein und dürfe auf keinen Fall ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellen.

Aufgrund der immer komplexeren Werkstoffe und Fertigungstechniken würden an die Kfz-Betriebe steigende Anforderungen bei der Instandsetzung von Unfallfahrzeugen gestellt. „Deshalb müssen Reparaturbetriebe in erheblichem Umfang in die Ausbildung der Mitarbeiter und in die Ausstattung ihrer Betriebe investieren“, so der Sprecher. Und auch die Kfz-Sachverständigen seien gefordert. Wer sich nicht selbst mit neuen Instandsetzungsmethoden beschäftige, sei nicht mehr in der Lage, an modernen Fahrzeugen einen Schaden sachgerecht festzustellen. Dies gelte besonders auch für den Umgang mit Hochvoltfahrzeugen. Auch wenn die Elektromobilität derzeit noch eine relativ geringe Bedeutung besitze, würden künftig viele Reparaturbetriebe mit der Instandsetzung von Hybrid-, Elektro- oder Bremsstoffzellenfahrzeugen befasst sein.

Die technisch bedingten höheren Anforderungen an die Schadenfeststellung und die Unfallschadeninstandsetzung würden in einem offensichtlichen Widerspruch zu den Bemühungen diverser Versicherer stehen, die Stundenverrechnungssätze der Kfz-Betriebe zu reduzieren. „Fahrzeugsicherheit gibt es nicht zum Ramschpreis, sie darf keinesfalls zugunsten nicht kostendeckender Partnerverträge geopfert werden“, so der Sprecher.

Pressemitteilung Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe

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