Verbraucherzentrale warnt vor E-Mail-Betrüger

Im Namen fremder, unbeteiligter Personen versuchen Internetgauner immer häufiger an sensible Daten und das Geld anderer Leute zu gelangen. Mit Identitäts-Missbrauch geben sie ihren betrügerischen Aktivitäten eine gewisse Seriosität und Ernsthaftigkeit.

So auch im vorliegenden Fall: Seit einigen Tagen kursieren zahlreiche E-Mails unter dem Namen „Rechtsanwalt Florian Giese“ im Netz mit der Betreffzeile „Ermittlungsverfahren gegen Sie“. Darin werden den Internetnutzern angebliche Urheberrechtsverletzungen wegen illegaler Down- und Uploads von Musikstücken vorgeworfen. Gegen Zahlung von 100 Euro als Schadensersatzanspruch könne man weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und andere offizielle Unannehmlichkeiten vermeiden. Die Verbraucherzentrale rät dringend davon ab zu zahlen!

Tatsächlich gibt es in Hamburg einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt Florian Giese, der aber mit den aktuellen Mails nichts zu tun hat. Dies gilt auch für die Firma Videorama GmbH aus Essen, in deren Auftrag die E-Mail-Betrüger angeblich handeln. Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen erfahren hat, wurde die Internet-Domain rechtsanwalt-giese.info anonym registriert. Diese Webseite läuft auf einem Server in Moskau. Die Kriminalpolizei ermittelt bereits.

Christel Lohrey von der Verbraucherzentrale Niedersachsen: „In den Mails wird den Betroffenen vorgeworfen, sie hätten urheberrechtlich geschützte Werke heruntergeladen und sich strafbar gemacht. Wann dieser Urheberrechtsverstoß stattgefunden haben soll und um welche Musiktitel es sich handelt, wird mit keiner Silbe erwähnt. Für uns ein deutliches Zeichen dafür, dass es sich hier um keine ernstzunehmende Forderung handeln kann.“ Betroffene sollten deshalb keinesfalls die geforderten 100 Euro Schadensersatz über das UKASH- oder PaySafeCard-Verfahren zahlen.

Tipp:

Echte Abmahnschreiben von Rechtsanwälten gehen immer auf dem Postwege zu, niemals per E-Mail. Außerdem wird diesen Abmahnungen auch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die die Abgemahnten abgeben sollen. Die Verbraucherzentrale rät daher, auf keinen Fall eine fragwürdige E-Mail-Rechnung zu bezahlen. Per Post eingetroffene Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind jedoch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wer ein Abmahnschreiben erhält und sich nicht sicher ist, ob es echt oder berechtigt ist, sollte sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Informationen finden Betroffene auch auf der Internetseite unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

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