Warnung vor Kostenfalle für gesetzlich Krankenversicherte

Ein tiefer Griff in die Tasche der Versicherten sind die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Kostenerstattung im Gesundheitswesen. Das kritisieren der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Sozialverband VdK Deutschland (VdK) und der Vorstand des AOK-Bundesverbandes.

Die Organisationen fordern die Bundesregierung auf, die geplante Gesetzesänderung aufzugeben und den Verbraucher vor dieser Kostenfalle zu schützen. Um die Transparenz im Gesundheitswesen zu erhöhen, sprechen sich die drei Verbände dafür aus, das Instrument der Patientenquittung fortzuentwickeln. Die Patientenquittung gibt es seit 2004 auf freiwilliger Basis. Sie weist Leistung und Kosten einer Behandlung aus.

Die Pläne der Bundesregierung zur Kostenerstattung bedeuten, dass mehr gesetzlich versicherte Patienten ihre Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte zunächst selbst bezahlen und sich danach den Rechnungsbetrag von ihrer Krankenkasse erstatten lassen sollen. Was sich auf den ersten Blick so harmlos anhört, ist bei näherem Hinsehen für Verbraucher höchst folgenreich:

Wenn der Verbraucher sich für die Kostenerstattung entscheidet, rechnet der Arzt jede einzelne erbrachte Leistung nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) mit 2,3-fachem Satz ab. Das bedeutet, der Arzt bekommt mehr als das Doppelte der bisherigen Einnahmen. Die Kasse darf dem Patienten bei Anwendung der Kostenerstattung aber nur den gesetzlich festgelegten Betrag erstatten. So entstehen hohe Differenzbeträge von mehr als 50 Prozent, auf denen der Verbraucher letztlich sitzen bleibt.

Im Vergleich zur GKV laufen den Privaten Krankenkassen die Kosten auf dramatische Weise davon, sie müssen ihren Versicherten von Jahr zu Jahr immer höhere Prämien in Rechnung stellen. Ein Grund: Ärzte behandeln Privatpatienten nicht nur unter gesundheitlichen, sondern auch unter Ertragsgesichtspunkten, zulasten der Versicherten. Diese Entwicklung droht mit der Kostenerstattung auch den gesetzlich Versicherten.

Welche gravierenden finanziellen Folgen auf die Versicherten zukommen würden, zeigt ein Beispiel:

Eine 68-jährige Frau geht mit Sehstörungen zum Augenarzt. Dort wird ein Glaukom (Grüner Star) diagnostiziert. Da sie sich für Kostenerstattung entschieden hat, erhält sie eine Honorarrechung. Diese beträgt 409 Euro, denn der Arzt hat nach GOÄ (2,3-fachem Satz) abgerechnet. Ihre Krankenkasse übernimmt davon 72 Euro, so dass sie für den Differenzbetrag von 337 Euro selbst aufkommen muss.

Die Bundesregierung plant, die Bindungsfrist für Kostenerstattung von einem Jahr auf drei Monate zu verkürzen. Ärzte haben ein ökonomisches Interesse, dass sich Patienten für das Vorkasse-Modell entscheiden. Es droht ein massives Drängen der Patienten in die Kostenerstattung für zunächst ein Quartal, um bei der Terminvergabe in der Arztpraxis bevorzugt zu werden. Wer sich gegen dieses Abrechnungsverfahren entscheidet, hat dann das Nachsehen und muss sich bei manchen Ärzten auf längere Wartezeiten einstellen. Von der von Bundesgesundheitsminister Rösler ins Feld geführten Freiwilligkeit kann da kaum die Rede sein. Vorkasse beim Arzt bedeutet dann Vorfahrt für den vollen Geldbeutel.

Befragungen haben gezeigt, dass Privatversicherte im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten deutlich häufiger den Eindruck haben, dass bei ihnen nicht notwendige Untersuchungen und Behandlungen durchgeführt werden. Dieses Risiko wird für Verbraucher, die für die Vergütung der ärztlichen Leistung Kostenerstattung wählen, stark ansteigen.

Pressemitteilung des AOK Bundesverband

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