Absicherung für den schlimmsten Fall: Die Risikolebensversicherung

Mit Überschüssen sparen

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Die Versicherungen sind gesetzlich verpflichtet, die Versicherten an ihren Überschüssen zu beteiligen. Überschüsse entstehen, wenn Sterblichkeit und Kosten niedriger sind als in den Tarifen kalkuliert. Weitere Überschüsse aus Kapitalanlagen können dazukommen. Diese Überschüsse werden je nach Vertrag mit dem Beitrag verrechnet. Man zahlt so nur einen Nettobetrag des eigentlichen Tarifbeitrags.

Die Überschüsse sind aber nicht garantiert. Fallen Sie aus, ist maximal der Tarifbetrag zu zahlen. Eine andere Art der Überschussverrechnung ist die Bildung eines Todesfallbonus. Der ist dazu gedacht, im Todesfall die Versicherungssumme aufzustocken. Die Höhe des Todesfallbonus wird allerdings nicht garantiert, da er aus Überschüssen gebildet wird, die auch sinken können.

„Aus Sicht der Verbraucher ist die Beitragsverrechnung (auch als Sofortrabatt bezeichnet) zu empfehlen“, erläutert Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Das eingesparte Geld könnte gewinnbringend angelegt werden. Außerdem sollte man möglichst keine monatliche Prämienzahlung vereinbaren, weil es dafür Ratenzahlungszuschläge gibt. Am günstigsten ist die Jahresprämie.“

Sind die persönlichen Rahmenbedingungen geklärt, gilt es nur noch, die günstigste Versicherung zu finden. Inhaltlich unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen nicht wesentlich. Entscheidend ist vor allem der Beitrag und da gibt es eine große Spannbreite.

Die Basiszahlen kann man sich ganz einfach aus dem Netz holen. Einen Tarifrechner für Risikolebensversicherungen finden Sie hier. So erhält man gute Anhaltspunkte, um eine günstige Versicherung zu finden. Doch wirklich konkret wird es erst, wenn man den Antrag ausfüllt.

Hat man sich schließlich für eine Versicherung entschieden, machen es einem viele Anbieter einfach. Anträge zum Ausdrucken gibt es ebenso wie die Vertragsbedingungen online. Die Unterlagen werden unterschrieben und ausgefüllt an die Versicherung geschickt. Je nach Versicherung und Summe kann dann noch eine ärztliche Untersuchung fällig werden. Nach Prüfung und Annahme kommen die Unterlagen zum Antragsteller zurück.

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