Teure Schnäppchen im Reisegepäck

Zwar sind mit der Einführung des Binnenmarktes schon vor Jahren die Zollgrenzen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weggefallen, doch an hemmungsloses Shoppen zu streuerfreien Traumpreisen ist auch bei innereuropäischen Reisen meist nicht zu denken.

Denn neben den noch immer geltenden nationalen Verbrauchs- und Umsatzsteuern sind die zulässigen Einfuhrmengen bei vielen Artikeln streng limitiert, wissen die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung): „Gerade bei beliebten Konsumgütern wie Kaffee, Alkohol oder Zigaretten ist Vorsicht geboten. Wer mehr als den ‚Eigenbedarf’ mitführt, macht sich nämlich nicht nur verdächtig, sondern unter Umständen sogar strafbar.“ Liegen die Grenzen für den innereuropäischen Reiseverkehr mit beispielsweise 800 Zigaretten oder 10 Litern hochprozentigem Alkohol noch verhältnismäßig hoch, gelten bei Einreise aus einem Drittland wesentlich strengere Vorschriften. Übersteigt der Gesamtwert der mitgebrachten Waren hier einen Betrag von 430 Euro pro Person, wird aus den günstigen Schnäppchen schnell ein teurer Spaß, denn dann heißt es „nachverzollen“. Übrigens: Kann der Reisende den Wert der beanstandeten Waren nicht anhand einer Quittung belegen, ist der Zoll sogar berechtigt zu schätzen.

Pressemitteilung der ERV Europäische Reiseversicherung

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