Verbraucherzentrale Sachsen: Ihre Rechte als Fluggast

Störungen im Flugverkehr sind für die meisten Flugreisenden eine äußerst unangenehme Sache. Oftmals haben Fluggäste mit Verspätungen, Annullierung oder Überbuchung zu kämpfen und stehen ziemlich hilflos da. Beispielsweise wurden viele Verbraucher von den Auswirkungen der Aschewolke auf den Flugverkehr überrascht.

„Fluggäste haben Ansprüche gegen die Fluggesellschaft bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung von Flügen. Diese stehen sowohl den Pauschalreisenden als auch den ‚Nur-Flug-Reisenden’ zu“, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Ansprüche können auf Ausgleichszahlung, auf Unterstützungsleistung oder auch auf Betreuungsleistung bestehen. Beispielsweise bestehen ab einer Abflugverspätung von drei Stunden, bei der die Verspätung auch nicht mehr aufgeholt wird, oder bei einer Annullierung Ansprüche auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Person in Abhängigkeit von der Flugentfernung. Nur wenn außergewöhnliche Umstände die Probleme nicht verhindern konnten, z.B. bei höherer Gewalt wie Vulkanasche, muss die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlungen vornehmen.

Allerdings stehen sowohl bei Nichtbeförderung als auch bei Annullierung und Verspätung dem Reisenden Unterstützungs- und Betreuungsleistungen zu. Dazu gehören z.B. Mahlzeiten, Getränke, die Möglichkeit, kostenfrei zwei Telefonate zu führen oder auch eine anderweitige Beförderung zum Zielort. Anspruch auf diese Leistungen besteht ab einer Abflugverspätung von zwei Stunden bei kurzen Entfernungen und bis zu vier Stunden bei Langstrecken.

Das neue Faltblatt der Verbraucherzentralen „Als Fluggast haben Sie Rechte!“ informiert, wann welche Ansprüche bestehen und welche Ansprechpartner weiterhelfen. Das Faltblatt wurde im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages geförderten Projektes erstellt und ist kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich oder kann unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de heruntergeladen werden.

Ebenfalls im Rahmen dieses Projektes können Fluggäste ihre Erfahrungen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche schildern und sich an der bundesweiten Online-Umfrage zu Fluggastrechten unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de beteiligen.

Wer Fragen zum Reiserecht hat, kann sich an das Beratungstelefon der Verbraucherzentrale Sachsen unter der Telefonnummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 10 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr wenden.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

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