Pfizer Pharma: Auch Ärzte und Fachgesellschaften fordern Erstattung der Rauchentwöhnung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bereits im Oktober 2009 [3] beschlossen, die Rauchentwöhnung auch mit Medikamenten für COPD-Patienten im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms zu erstatten. Dieser Beschluss ist auf Grundlage einer Leitlinienbewertung [4] des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ergangen und liegt dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor, das über die Umsetzung auf dem Weg einer Rechtsverordnung entscheiden muss. Über 500.000 COPD-Patienten nehmen in Deutschland an strukturierten Behandlungsprogrammen teil.

Auch Ärzte und Fachgesellschaften fordern Erstattung der Rauchentwöhnung

Neben dem Deutschen Ärztetag [5] fordert auch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) [6], Medikamente zur Steigerung der Erfolgsaussichten einer Rauchentwöhnung in die Erstattungspflicht der GKV aufzunehmen. „Gerade im Hinblick auf die COPD ist eine Tabakentwöhnung nicht nur die wirksamste, sondern auch kosteneffektivste Maßnahme, um das Voranschreiten der Erkrankung zu stoppen und damit – auch kurzfristig – weitere Kosten zu sparen“, so Professor Dr. Stefan Andreas, Leiter der Arbeitsgruppe Tabakprävention bei der DGP, auf einer Presseveranstaltung von Pfizer. Deutschland sollte von anderen Ländern lernen. Selbst im sparsamen englischen Gesundheitssystem werden Therapien zur Rauchentwöhnung ohne Einschränkungen erstattet.

Die aktuelle gesetzliche Regelung, dass Medikamente zur Rauchentwöhnung als Lifestyle-Präparate gelten – wie beispielsweise auch Präparate gegen Haarausfall – und deshalb aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ausgeschlossen sind, sei deshalb schwer nachzuvollziehen, so Wasem. Krankenkassen übernehmen aktuell zwar einen Teil der Kosten für Rauchentwöhnungskurse. Für medikamentöse Hilfen, die die Erfolgsquote einer Rauchentwöhnung verdoppeln können [7], müssen Patienten bislang aber selbst aufkommen.

Wasem hat analysiert, wie hoch die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entstehenden Lebenszeitkosten chronisch kranker Raucher sind, die ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Rauchentwöhnung erhalten. Berechnungsgrundlage waren die in den Zulassungsstudien des Medikaments ermittelten Abstinenzraten nach 12 Monaten. Demnach liegt die langfristige Erfolgsquote der medikamentösen Rauchentwöhnung bei etwa einem Drittel, gegenüber 15 Prozent bei Plazebo [8]. Das Ergebnis der Analyse in Bezug auf die COPD: Bei medikamentöser Rauchentwöhnung verursacht ein Patient restliche Lebenszeitkosten von 23.646 Euro. Bei einer Entwöhnung mit Plazebo fallen 24.984 Euro an – die GKV spart somit 1.338 Euro pro Patient.

Quellen:

1. Bundesverband der Pneumologen, 2010
( http://www.lungenaerzte-im-netz.de/lin/show.php3?id=35&nodeid )

2. Rabe KF, Hurd S, Anzueto A, et al.: Global Strategy for the
Diagnosis, Management, and Prevention of Chronic Ob structive
Pulmonary Disease: GOLD Executive Summary. Am. J. Respir. Crit. Care
Med. 176 (6): 532-55 (2007)

3. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Beschluss vom 15.10.2009 (
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/903/ )

4. IQWiG-Berichte 2008, Nr. 36, Auftrag V06-04. Abschlussbericht.

5. Bundesärztekammer, Beschlussprotokoll 113. Deutscher Ärztetag. S.
121 (2010)

6. Andreas S et al.: Tabakentwöhnung bei COPD. Pneumologie; 62:
255-272 (2008)

7. Fiore M.C. et al. Treating Tobacco Use And Dependance 2008 Update,
U.S. Department of Health and Human Services

8. Cahill K, Stead LF, Lancaster T: Nicotine receptor partial
agonists for smoking cessation. Cochrane Database of Systematic
Reviews (2008)

Pressemitteilung der Pfizer Pharma GmbH

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.