Fehlerhafte Risikoaufklärung: BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte setzt Schadensersatzanspruch in Höhe von 51.066,84 Euro gegen ACCESSIO durch

Das Landgericht Itzehoe hat wieder einer Kapitalanlegerin Recht gegeben. Sie wurde von der ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG falsch beraten. Der Finanzdienstleister muss jetzt den ganzen Schaden in Höhe von EUR 51.088,64 ersetzen (nicht rechtskräftig).

Die Anlegerin hatte auf Empfehlung des Wertpapierhandelshauses Inhaber-Genussscheine der Pongs & Zahn AG im Nennwert in Höhe von EUR 50.000,00 erworben. Das Gericht stellte fest, dass die Anlegerin nicht anleger- und nicht anlagegerecht aufgeklärt wurde. Der Berater behauptete nämlich, dass es sich um ein rentenähnliches Wertpapier handelt, obwohl das Genussscheinkapital nur verzinst wird, wenn die Pongs & Zahn AG in dem jeweiligen Geschäftsjahr Gewinne erzielt und dass sich der Rückzahlungsanspruch verringert, wenn das Unternehmen einen Bilanzverlust erleidet.

Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat: „Das Landgericht ist unserer Argumentation gefolgt und hat unserer Mandantin uneingeschränkt Recht gegeben. Nach unserer Erkenntnis wurden viele Anleger nicht richtig aufgeklärt. Die können jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen.“

Pressemitteilung der BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte

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