Falsche Bankberatung mit dem Anlageprotokoll nachweisen

Anlageprotokoll Schlechte Bankberatung? Immer noch muss der Bankkunde auf der Hut sein: Die Zeitschrift Finanztest belegt in ihrer neuesten Ausgabe, dass der Kunde seinem Berater in Finanzfragen meist nicht vertrauen kann. Die Mitarbeiter der Stiftung Warentest haben keine der getesteten Banken für gut befunden. forium.de bietet bereits seit 2008 ein kostenloses Beratungsprotokoll an. Das hilft Bankkunden, wesentliche Details der Beratung schriftlich festzuhalten.

Schlechte Beratung: Nachweis per Protokoll

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Sparer, die ihr Geld gewinnbringend anlegen wollen, informieren sich in der Regel gründlich über die besten Möglichkeiten. Gerade wenn man für die eigene Zukunft und für das Rentenalter vorsorgen möchte, braucht man eine Investitionsmöglichkeit, die auch langfristig gute Profite bringt.
Doch was ist, wenn das Anlageprodukt weniger bietet als der Berater in der Bank versprochen hat? Wenn der Zins plötzlich kleiner ist als erwartet und der Rest des Geldes von Gebühren aufgefressen wird, von denen der Anleger gar nicht wusste, dass es sie gibt?

Wer falsch berät, haftet für die daraus resultierenden Schäden. Schwierig wird es, als Geschädigter den Nachweis zu erbringen, dass falsch beraten wurde, besonders wenn die Beratung mündlich ablief und keine schriftlichen Beratungs-Protokolle angefertigt wurden.

Denn nach geltendem Recht muss der, der sich schlecht informiert fühlt, dem Berater eine mangelhafte Information nachweisen. Doch wie?

Zwar sind seit 2010 Bankberater gesetzlich dazu verpflichtet, zumindest ein Beratungsbespräch über Wertpapiere schriftlich zu dokumentieren. Doch auch hierzu hat Finanztest festgestellt: „Die meisten halten sich nicht daran.“ (Finanztest, August 2010)

Damit ein Schadenersatzprozess nicht daran scheitert, dass keine ausreichenden Beweise für die Falschberatung vorliegen, bieten wir Ihnen das forium-Anlageprotokoll.

Inhalt des Anlageprotokolls

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