Sommersonne: Wer im Freien arbeitet, sollte sich schützen

Der Sommer hat Deutschland im Griff, trotz kurzer Regenphasen.
Kollabierende Fahrgäste in unklimatisierten Bahnwagen sind nur die Spitze des Problems. Viele Menschen müssen ohne Klimaanlagen arbeiten. Gerade Beschäftigte am Bau arbeiten viel im Freien und müssen sich schützen. Darauf hat die Berufsgenossenschaft (BG BAU) hingewiesen.

Vor allem Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer und Maurer, aber auch viele andere Beschäftigte der Bauwirtschaft leiden in diesen Tagen unter der Hitzewelle. Erste Anzeichen wie Übelkeit und Schwindel oder die Störung des Bewusstseins können auf einen drohenden Hitzschlag hinweisen und sollten ernst genommen werden. An heißen Tagen ist es während der Arbeit besonders wichtig, bis zu vier Liter Flüssigkeit zu trinken, am besten leicht gekühltes Mineralwasser. Grund: Durchs Schwitzen fehlen dem Körper Flüssigkeit und Mineralstoffe.

Außerdem zeigen verschiedene Untersuchungen, dass Bauarbeiter eine 4,7-fach höhere Dosis an UV-Strahlen aufnehmen als Beschäftigte, die sich nur in geschlossenen Räumen aufhalten. Eine große Bedrohung für die Haut ist daher die Krebsgefahr. Die gefährlichste Hautkrebserkrankung durch UV-Strahlen ist das so genannte „maligne Melanom“. Dieser pigmentierte Haut-Tumor ist für den Großteil der Hautkrebs-Todesfälle der Menschen verantwortlich. Aber es gibt noch weitere Hautkrebstypen. Wer sich in der heißen Jahreszeit täglich über viele Stunden der prallen Sonne aussetzen muss, ist gefährdet und muss sich schützen.

Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor bis 30 reicht allein nicht immer aus, um Schäden der Haut vorzubeugen. Der Körper muss bekleidet und der Kopf bedeckt sein. Eine Sonnenbrille mit UV-Kennzeichen schützt die empfindliche Netzhaut der Augen, so die BG BAU. Die Betriebsärzte des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU bieten Vorsorgeuntersuchungen an, um krebsverdächtige Veränderungen der Haut rechtzeitig zu erkennen.

Auch die Arbeitgeber sind in der Pflicht, unterstreicht die BG
BAU: Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind sie gehalten, mögliche Gefahren für ihre Beschäftigten zu ermitteln, sie zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das gilt auch für Arbeiten im Freien, wo Hitze und Sonnenstrahlen Gefahrenquellen sein können. Wenn es geht, sollten sie Tätigkeiten in Schattenbereiche verlegen. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Arbeits- und Pausenzeiten auf das Klima einzustellen. Über die Einzelheiten können sich die Betriebe von der BG BAU beraten lassen.
Pressemitteilung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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