Tödliche Arbeitsunfälle: BG BAU leistet Hilfe an Hinterbliebene

Bei Aufräumarbeiten stürzte gestern ein 44jähriger Bauarbeiter aus etwa acht Meter Höhe vom Baugerüst an der Elbphilharmonie in Hamburg und starb noch an der Unfallstelle. Gleich am Unfalltag sind die Ermittlungen an der Baustelle angelaufen. Der Verunglückte hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) werde nach allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten schnell und unbürokratisch helfen, sagte Prof. Manfred Bandmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG BAU.

Der tragische Unfall an der Elbphilharmonie ist einer von über 100.000 Arbeitsunfällen, die die BG BAU jedes Jahr in der deutschen Bauwirtschaft registriert. Abstürze gehören zu den häufigsten Unfallursachen. Hier liegt daher auch einer der Schwerpunkte der Präventionsaktivitäten der BG BAU. Deshalb berät, schult und überwacht die Berufsgenossenschaft im Rahmen ihres Präventionsauftrags Unternehmen, um die Mitgliedsunternehmen bei der praktischen Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterstützen.
Eine zentrale Rolle spiele die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Danach hat jeder Unternehmer die Pflicht, schon vor Beginn der Arbeiten mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Im Falle der Großbaustelle an der Hamburger Elbphilharmonie registrierte die BG BAU bislang ein sehr hohes Niveau des Arbeitsschutzes und unterstützte die auf der Baustelle tätigen Unternehmen dabei.
Trotz aller Vorsicht können jedoch Unfälle eintreten. Im Leistungsfall kommt die Berufsgenossenschaft für die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auf. Sie übernimmt die gesamte Rehabilitation, von der medizinischen Versorgung in leistungsfähigen Kliniken über die soziale und berufliche Wiedereingliederung bis hin zur Rentenzahlung.
Auch die Familie des verunglückten Bauarbeiters kann eine Unterstützung durch die BG BAU erwarten. So erhält die Ehefrau des verunglückten Bauarbeiters eine Witwenrente, wenn das Unglück als Arbeitsunfall bestätigt wird, wovon die BG BAU derzeit ausgeht. „Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Existenzsicherung“, sagte Prof. Bandmann. Dieses gelte auch dann, wenn der Unfall von dem Verunglückten selbst verschuldet worden ist.
Pressemitteilung der BG Bau

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