Exzessive Internetnutzung: Kündigung gerechtfertigt

Ein kommunaler Angestellter hatte innerhalb eines Zeitraumes von sieben Wochen während der Arbeitszeit private E-Mails geschrieben und beantwortet.

An einzelnen Tagen empfing er zwischen 110 und 173 E-Mails. Daraufhin hatte ihm der Arbeitgeber außerordentlich mit sozialer Auslauffrist gekündigt. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen. Mit der exzessiven privaten Nutzung der E-Mail-Funktion während der Arbeitszeit habe er seine Arbeitspflicht verletzt, heißt es im Urteil. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) darf die private Nutzung des Internets oder des Dienst-PC die Arbeitsleistung nicht erheblich beeinträchtigen, erläutern ARAG Experten. Die Richter am LAG berechneten, dass dem stellvertretenden Amtsleiter an einigen Tagen keinerlei Zeit mehr für die Bearbeitung seiner Dienstaufgaben verblieben sein konnte. Dass der Arbeitgeber die private Nutzung des Dienst-PC nicht ausdrücklich untersagt, sondern geduldet hatte, ändert nichts an der wirksamen Kündigung. Der Gekündigte durfte nicht annehmen, dass es die Gemeinde tolerierte, wenn er während des gesamten Arbeitstages das dienstliche E-Mail-System für private Kontakte nutzte (LAG Niedersachsen, Az.: 12 SA 875/09).
Pressemitteilung der ARAG

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