Die Hinzuverdienstgrenze zeigt auf, bis zu welcher Höhe ein Rentner Arbeitseinkommen dazu verdienen darf. Die Höhe richtet sich nach der Art des Rentenbezugs (Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Rente wegen Erwerbsminderung).
Außerdem ist es für die Berechnung wichtig, ob der Verdienst in den alten oder neuen Bundesländern erzielt wird und wie hoch das Einkommen in den letzten drei Kalenderjahren vor Renteneintritt war.