DSH: Schwere Verbrennungen durch vergrabenen Einmalgrill

Heiße Einmalgrills dürfen nicht im Sand oder in der Erde vergraben werden. Die Kohle heizt noch lange nach und sorgt für eine glühend heiße Oberfläche. Wer dort arglos hintritt, kann schwere Verbrennungen an den Fußsohlen erleiden. Darauf weisen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Berlin, und die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH), Hamburg, hin.

Anlass ist der schwere Unfall eines Mannes aus Norderstedt: Der 40-Jährige war Mitte Juni am Hamburger Elbstrand in einen im Sand vergrabenen Einmalgrill getreten. Dabei hatte er sich Verbrennungen dritten Grades an den Fußsohlen zugezogen. In einer Hamburger Unfallklinik musste Haut aus der Wade an die verletzte Sohle transplantiert werden. Dem Mann stehen mehrere Wochen im Krankenhaus bevor.

Glut nicht unterschätzen

Doch nicht nur die heißen Reste eines Einmalgrills sind ein
Risiko: Auch beim „normalen“ Grillen zu Hause sollte die glühende Holzkohle immer vollständig im Grillgerät auskühlen – und nicht auf dem Rasen, im Beet oder auf einem Acker: Kinder ziehen sich immer wieder schwere Verbrennungen zu, weil sie in die Glut hineinkrabbeln oder -treten. Restglut darf weder in den Abfalleimer noch in die Mülltonne: Brandgefahr! Wer einen Grill mit Restglut zum Ausglühen oder Heizen in die Wohnung stellt, spielt mit seinem Leben: Giftiges Kohlenmonoxid, das beim Verbrennen der Holzkohle entsteht, zieht in Innenräumen nicht ab – selbst wenn Fenster oder Türen geöffnet sind.
Das tückische, da geruch- und farblose Gas breitet sich unbemerkt im Raum aus, wird rasch über die Lunge aufgenommen und kann lebensgefährlich sein. Betroffenen müssen umgehend vom Notarzt durch Sauerstoffgabe und Beatmung behandelt werden.

Pressemitteilung DSH

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