Wer zum Public Viewing fährt, sollte auf Alkohol verzichten

Public Viewings sind bei vielen Fußballfans beliebt. Beim gemeinsamen Fußballerlebnis wird aber nicht nur der Ballfluss der deutschen Elf bejubelt, sondern es fließt auch jede Menge Bier. Verkehrspsychologen des TÜV Thüringen warnen Fans, bei aller Euphorie sich alkoholisiert hinters Steuer zu setzen.

Die 0,5-Promille-Grenze kann nach zwei großen Bier schnell erreicht werden. Fans, die auf das Bierchen beim Fußballschauen nicht verzichten möchten, sollten den Wagen lieber stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Wer trotzdem mit dem Auto zum Public Viewing fahren möchte, sollte gänzlich auf Alkohol verzichten, rät Dr. Don DeVol, Verkehrspsychologe des TÜV Thüringen.

Laut Bußgeldkatalog droht ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille ein Fahrverbot bis zu drei Monaten, 500 Euro Bußgeld für Ersttäter. Bei einer Vorstrafe werden 1.000 Euro, bei Wiederholungstätern sogar 1.500 Euro fällig. Außerdem wandern vier Punkte aufs Flensburger Punktekonto. Ist ein Fahrer mit einem Alkoholpegel von über 1,1 Promille im Blut unterwegs, drohen verschärfte Strafen mit bis zu sieben Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister, dem Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe bis zu 3.000 Euro oder Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt auch zur WM-Zeit die strikte Einhaltung der Null-Promillegrenze.

Pressemitteilung des TÜV Thüringen e. V.

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