Urlaubsmitbringsel: So kommen Sie problemlos durch den Zoll

Achtung Artenschutz – Verbotene Souvenirs

[!–T–]
Die Tasche aus Krokodilleder oder der Kettenanhänger aus Elfenbein gehören nicht ins Reisegepäck. Denn viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Die Einfuhr dieser Waren ist nur unter strengsten Auflagen gestattet, meist auch gänzlich verboten.

„Viel Ärger und Bußgelder bis zu 50.000 Euro kann man sich als Reisender ersparen, wenn man sich bereits im Urlaub auf den schönen Anblick und ein Foto beschränkt“ so Sylke Zabel, die Pressesprecherin des Hauptzollamts Koblenz. Das kann übrigens auch für eine schöne Muschel oder Koralle gelten, die man am Strand findet und als Souvenir mit nach Hause nimmt.

Schmuggeln kann teuer werden
Ist eine größere Anschaffung im Ausland geplant, sollte man sich im Vorfeld der Reise über die Zollformalitäten informieren. Unbedingt sollte man die Rechnungen und Quittungen aufbewahren, um den Wert des Einkaufs belegen zu können. Ansonsten kann der Zoll den Preis der Ware schätzen oder Vergleichswerte heranziehen.

Probiert man bei der Einreise sein Glück und meldet zollpflichtige Waren nicht an, macht man sich strafbar. Wird man ertappt, kommt zu den zu zahlenden Abgaben noch eine Strafe hinzu. Im Regelfall entspricht dieser Zuschlag der Höhe des hinterzogenen Abgabenbetrages.

Je nach Wert und Art der hinterzogenen Ware kann es sich auch um eine Straftat handeln, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet wird. Wie hoch ein Bußgeld bzw. eine Strafe ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Dabei spielen Vorsatz oder Fahrlässigkeit eine Rolle ebenso wie das Einkommen des Beschuldigten.

Bild: Hauptzollamt Koblenz

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.