Langfinger am Zimmersafe: Wer ersetzt den Schaden im Fall der Fälle?

Egal ob Schmuck oder Bargeld – die Erholung ist dahin, wenn sie im Urlaub gestohlen werden. Doch wie bewahrt man Wertsachen garantiert diebstahlsicher auf? Und wer ersetzt den Schaden im Fall der Fälle? Hier lohnt in jedem Fall ein Blick in die Hausratversicherung: Denn Wertgegenstände, die aus dem Hotelzimmer – und dazu gehört auch der Zimmersafe – gestohlen werden, sind häufig unter der Komponente Außenversicherung“ abgedeckt, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Je nach Police werden Bargeld bis zu 1.000 Euro und Wertgegenstände mit bis zu 15 Prozent der Versicherungssumme erstattet. Wichtig ist jedoch, dass der Diebstahl umgehend bei der örtlichen Polizei angezeigt wird – die Anzeige sollte dann bei der Versicherung vorgelegt werden. Wer ganz auf Nummer sicher“ gehen will, der deponiert seine Wertgegenstände gegen Quittung im Hotelsafe.

Wird daraus etwas gestohlen, so haftet die Versicherung des Hotels. Ein Tipp der ERGO-Experten: Immer eine Kopie von Pass und Tickets an einem anderen Ort, etwa im Nachttisch deponieren. Werden die Originale gestohlen, erleichtert das die Wiederbeschaffung.

Pressemitteilung der ERGO Versicherungsgruppe AG

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.