Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert zu Regeln für Verbraucherdarlehen

Ob Traumreise oder neue Badewanne – bei uns werden Ihre (Kredit-) Wünsche wahr! So oder ähnlich lauten die Werbesprüche der Kreditwirtschaft und mit angeblich besonders niedrigen Zinssätzen wurde manch einer in die Schuldenfalle gelockt.

Durch die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und den bereits ab 11.
Juni 2010 geltenden Regeln wird es jetzt voraussichtlich weniger irreführende Werbung geben. Denn Banken dürfen nur noch einen effektiven Jahreszinssatz bewerben, von dem sie erwarten, dass sie mindestens 2/3 der auf Grund der Werbung zustande kommenden Kreditverträge zu dem angegebenen oder einem noch günstigeren Zins abschließen.

Positiv ist auch, dass die Kreditinstitute den Verbraucher jetzt schon vor dem Abschluss eines Darlehensvertrages umfassend über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informieren müssen. Hierdurch soll Verbrauchern der Vergleich verschiedener Kreditangebote erleichtert werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich Kreditnehmer oftmals gar keine Zeit nehmen, Angebote zu vergleichen und viele, schon verschuldete Haushalte sofort beim ersten Kreditangebot zugreifen“, sagt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Wie wichtig ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote ist, lässt sich nicht nur am niedrigen Effektivzins festmachen, sondern kann zum Beispiel auch an dem neuen Recht zur vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens aufgezeigt werden. Grundsätzlich ist es zwar eine Verbesserung, wenn der Kreditnehmer auch den gerade erst neu abgeschlossenen Ratenkreditvertrag mit fester Laufzeit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen darf. Nicht außer Acht zu lassen ist hierbei aber, dass die Bank oder Sparkasse in diesen Fällen in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung (maximal 1 Prozent des zurückgezahlten Betrages) berechnen wird. Im Vorteil sind dagegen Kreditnehmer, die schon vor Vertragsabschluss darauf geachtet haben, dass bedingungsgemäß Sondertilgungen jederzeit ohne Gebühren möglich sind“ sagt Andreas Gernt.

Und ganz wichtig ist auch ein Vergleich der schon bei Vertragsabschluss fälligen Bearbeitungsgebühr, die je nach Kreditanbieter zwischen 0 und bis zu über 3 Prozent der Darlehenssumme betragen kann. Da diese Bearbeitungsgebühren im Falle einer vorzeitigen Kreditrückzahlung nicht anteilig erstattet werden, sind Anbieter zu bevorzugen, die keine oder nur geringe Bearbeitungsgebühren bei der Kreditvergabe verlangen“, so Andreas Gernt.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

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