ABDA empfiehlt: Gereizte Augen nur kurzfristig selbst behandeln

Zu viel Sonne, starker Wind, gechlortes Wasser im Schwimmbad, allergische Reaktionen auf Pollen – es gibt verschiedene Gründe, warum im Sommer die Augen gerötet sind. Ein gereiztes Auge äußert sich unter anderem durch Juckreiz oder Fremdkörpergefühl, es tränt oder brennt. „Gereizte Augen sollten in der Selbstmedikation nur kurzfristig und mit großer Vorsicht behandelt werden“, so Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Apotheker raten bei gereizten Augen unter anderem zum Arztbesuch, wenn die Beschwerden länger als zwei bis drei Tage anhalten, die Augen schmerzen oder die Sehleistung vermindert ist. Nur der Augenarzt kann eine vergleichsweise harmlose Bindehautentzündung von Rötungen unterscheiden, die ein Warnsignal für schwerwiegende Augenerkrankungen sind. Bei Kindern unter sechs Jahren sollte grundsätzlich ein Arzt über die Behandlung entscheiden.

Bei einer Bindehautentzündung erweitern sich die Gefäße im Auge und sind als feine rote Linien sichtbar. Rezeptfreie Augentropfen mit gefäßzusammenziehenden Wirkstoffen verengen diese Blutgefäße. Sie sollten, wenn überhaupt, nur kurzfristig angewendet werden, denn bei längerem Gebrauch können sie die Schleimhaut des Auges austrocknen.
Fink: „Kamillentee oder Kompressen mit Kamillenauszügen gehören auch als Hausmittel nicht ins Auge, denn sie können die Reizung verstärken.“ In leichten Fällen raten Apotheker bei gereizten Augen zum Einsatz künstlicher Tränen.

Werden Augentropfen eingesetzt, sind diese nach dem Öffnen nur vier bis sechs Wochen lang haltbar. Aus hygienischen Gründen sollte jede Tropfflasche nur von einem einzigen Patienten benutzt werden.
Augentropfen können kurzfristig die Sicht verschlechtern – Autofahrer sollten das einkalkulieren.

Pressemitteilung des ABDA

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