Was tun, wenn der Geldschein brennt?

Auch Banknoten sind vielen Gefahren ausgesetzt: Manche werden im Streit zerrissen, vom Hund zerkaut oder vom Kleinkind bekritzelt. Andere wiederum kommen zerfetzt aus der Waschmaschine oder fallen den Flammen zum Opfer. Was kann man machen, wenn der Geldschein so beschädigt ist, dass er als Zahlungsmittel nicht mehr angenommen wird?

Was ist der Schein noch wert?

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(awe) „Guck mal, Mama!“ Der Dreijährige hält der entsetzten Mutter stolz einen bunt bemalten Zwanzig Euro Schein entgegen, in den er mit dem Bürolocher ein lustiges Muster gestanzt hat.
Keine Panik und bitte auch nicht schimpfen. Das Geld ist nicht verloren und verliert auch nicht an Wert.
Bei leicht beschädigten Scheinen, die zum Beispiel durch Mitwaschen in der Hosentasche verfärbt sind oder einen Riss haben, hilft schon die eigene Hausbank. Der Kunde kann den Schein in der Regel einfach gegen ein neues Exemplar eintauschen. Dieser Ersatz ist kostenlos.

Mindestens die Hälfte
Wichtig ist, dass mindestens die Hälfte der Banknote noch als solche zu erkennen ist. Es lohnt sich also nicht, seinen Reichtum durch Halbieren eines Geldscheines verdoppeln zu wollen. Was der Kunde zur Bank bringt, muss schon der größere Teil vom Ganzen sein sonst gibt es keinen Ersatz. Deshalb sollte man immer auch die kleinsten Schnipsel eines angebrannten oder versehentlich geschredderten Geldscheins sorgfältig sammeln.
Nur in Ausnahmefällen darf es auch weniger als die Hälfte des ehemaligen Geldscheins sein. Dann muss allerdings sicher bewiesen werden, dass der Rest unwiederbringlich vernichtet wurde – notfalls unter der Benennung von Zeugen.

Sehr stark zerstörte Banknoten sind auch schon eher ein Fall für die Bundesbank. An diese kann sich der Kunde direkt wenden, doch auch die Hausbank leitet das Geld in „schwierigen Fällen“ an die Bundesbank weiter. Eine Filiale der Deutschen Bundesbank gibt es in vielen größeren deutschen Städten. Auch hier bekommt der Kunde kostenlos Ersatz, denn eine Aufgabe der Bundesbank ist es, das umlaufende Geld in einem guten Gebrauchszustand zu halten.

In schwierigen Fällen
Kann auch eine Filiale der Deutschen Bundesbank den Schein nicht eindeutig identifizieren, wird das Geld weitergeleitet an das „Nationale Analysezentrum für beschädigtes Geld“ in Mainz. Laut Bundesbank dauert es von der Abgabe des Geldes bis zur Gutschrift des Ersatzbetrags oder einem ablehnenden Bescheid rund zwei Wochen. In sehr schwierigen Fällen kann die Analyse allerdings auch Monate dauern.

Jährlich werden auf diese Weise Millionen von Euros ausgetauscht. Laut Bundeverband Deutscher Banken wurden allein 2009 Geldscheine im Wert von 22 Millionen Euro bei der Bundesbank eingereicht, um erstattet zu werden.

Wem gehört das Geld?
Kann ich eigentlich mit meinem Geld machen was ich will? Eine Lohnsteuerkarte bleibt Eigentum des Finanzamts und auch ein Personalausweis gehört nicht dem, dessen Identität er belegen soll, sondern der Bundesrepublik Deutschland.
Der Euro allerdings gehört nicht etwa der Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank, sondern dem Inhaber, also dem, der das Geld zum Beispiel durch einen Vertrag oder als Geschenk erhält. Deswegen gilt auch laut Bürgerlichem Gesetzbuch, dass der Eigentümer mit seinem Geld machen kann, was er will. Es ist weder rechtswidrig noch strafbar, wenn jemand einen Schein bekritzelt oder verbrennt. Allerdings: Mutwillig zerstörtes Geld wird nicht erstattet, so die Bundesbank. Und Vorsicht: In Ländern außerhalb der Eurozone kann es durchaus strafbar sein, Geld absichtlich zu beschädigen.

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