Sonnenschutz: Haut vergisst übermäßige UV-Bestrahlung nicht

Dass die Haut auch im Schatten bräunt, ist eigentlich bekannt. Und doch „ölen“ Sonnenanbeter in heimischen wie in südlichen Gefilden immer wieder auch in der prallen Mittagssonne vor sich hin – und registrieren den Sonnenbrand trotz einmaligen Eincremens mit Verwunderung. „Die Haut hat ein langes Gedächtnis, sie vergisst übermäßige UV-Bestrahlung nicht“, warnen die Mediziner der B·A·D GmbH (Bonn): Als Folge drohen vorzeitige Hautalterung, Schäden am Erbgut und Hautkrebs. Die Experten einer der führenden Anbieter für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz raten zur Vermeidung der direkten Sonnenbestrahlung zwischen 11 und 15 Uhr und zur Anwendung eines Sonnenschutzmittels mit einem dem Hauttyp angemessenen hohen Lichtschutzfaktor (LSF) – auch im Schatten. Als Faustregel gelten gut 25 Milliliter Sonnenmilch für den ganzen Körper. Dabei dürfen Nase, Ohren, Fußrücken und Schultern nicht vergessen werden.

In der Freizeit wie vor allem auch für Arbeitnehmer etwa auf Baustellen, dem Straßenbau oder der Landschaftspflege, die sich bei ihrer Tätigkeit der Sonne kaum entziehen können, gelten die vier „H“ – Hut, Hose, Hemd, hoher Lichtschutzfaktor. Leichte, bequem geschnittene T-Shirts, Hemden und Hosen mit UV-Schutz sind bei der Arbeit im Freien ein ebensolches Muss wie das Tragen einer Sonnenbrille und einer Kopfbedeckung. Unbedeckte Körperstellen werden mit einer Sonnenmilch mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF) geschützt, wobei die Anwendung mehrmals am Tag wiederholt werden muss. Mit Überdachungen oder Sonnensegeln und UV-absorbierenden Fenstern lassen sich hitzebedingte Belastungen auch bei der Arbeit im Büro reduzieren.

Ob im Urlaub am Meer oder in den Bergen – „beim Sonnenschutz darf es ein bisschen mehr sein“, daher ermuntern die Mediziner der B�A�D zum großzügigen und mehrmaligen Auftragen des Schutzfilmes. Auch wasserfeste Sonnenmilch ist nicht beliebig lange wasserfest und muss nach dem Schwimmen neu aufgetragen werden. Ist der Lichtschutzfaktor, der die im Mittel angenommene Zeit von 20 Minuten bis zur Rotfärbung der Haut verlängert, einmal abgelaufen, heißt es „�raus aus der Sonne“: Der Lichtschutzfaktor nämlich lässt sich nicht beliebig oft verlängern.

Pressemitteilung der BAD Gesundheitskasse

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