Deutsche Rentenversicherung: Ausbildungsplatzsuche zählt bei der Rente

Wer nach der Schule noch keine Lehrstelle hat, sollte sich ausbildungssuchend melden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin. Damit arbeitslosen Schulabgängern später keine Rentennachteile entstehen, sollten sie sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Denn auch ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt.

Diese Zeiten können zu Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche begründen. Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden und die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat umfasst.

Wer Fragen hat, kann sich an das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer 0800-100048012 oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Hessen wenden.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut insgesamt rund 1,8 Millionen Versicherte und zahlt rund 750.000 Renten aus. Mit der Übernahme der zuvor parallel betriebenen Beratungsstellen ist der hessische Rentenversicherungsträger seit Juli 2007 auch zuständiger Ansprechpartner für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Region, wenn es um Fragen rund um die Altersvorsorge geht.

Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen

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