Zusatzversicherungen: Erste Klasse für Kassenpatienten

Wer gesetzlich versichert ist und sich dennoch Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl leisten will, muss ordentlich zuzahlen – oder eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Im Rahmen ihrer allgemeinen Markt- und Gesellschaftsforschung führte die ARAG auch in diesem Frühjahr eine Befragung zur Stimmung in Deutschland durch.

Dabei fragte die ARAG in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut TSN Emnid auch nach dem Vertrauen der Deutschen in die Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Demnach glaubt gut jeder Zweite, dass die derzeitigen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen nicht ausreichen (54,2 Prozent) und das derzeitige Leistungsspektrum zukünftig noch abnehmen werde (56,4 Prozent). Die Sorgen haben einen Grund – Kassenpatienten stehen oft schlechter da als Privatpatienten.

Chefarztbehandlung

Wenn man schon ins Krankenhaus muss, dann doch bitte erster Klasse! Aber das Krankenhaus zieht den Chefarzt bei Kassenpatienten nur dann hinzu, wenn sein Können wegen einer besonders schweren oder seltenen Erkrankung unbedingt erforderlich ist. In allen anderen Fällen müssen sie die Chefarztbehandlung privat hinzukaufen. Wer keine Zusatzpolice hat, kann mit dem Krankenhaus eine so genannte Wahlleistungsvereinbarung abschließen. Damit entscheiden sich Patienten aber nicht nur für den Chefarzt, sondern auch für die Abrechnung sämtlicher Untersuchungen und Behandlungen nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Selbst Röntgenaufnahmen, Narkose und Laborleistungen werden dann nach der GOÄ berechnet – und das wird richtig teuer. Die Alternative ist eine private Zusatzversicherung: Sie übernimmt die Kosten für die Behandlung erster Klasse. Bei der Wahl der richtigen Zusatzversicherung geht es um das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis.

Ein- oder Zweibettzimmer

Je nach Krankenhaus und Abteilung liegen die Zuschläge für ein Zweibettzimmer (statt des regulären Mehrbettzimmers) zwischen 40 und 80 Euro, für ein Einbettzimmer zwischen 80 und 120 Euro pro Tag.

Freie Krankenhauswahl

Nicht nur die Zimmerpreise unterscheiden sich von Krankenhaus zu Krankenhaus, auch die Kosten für die Behandlung. Die GKV finanziert nur die Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Möchte man in weiter entferntes und gegebenenfalls teureres Krankenhaus, als von der Kasse vorgesehen, decken die meisten Zusatzpolicen die möglichen Mehrkosten.

Naturheilverfahren

Es geht aber nicht bei allen Zusatzversicherungen um die erstklassige Behandlung bei stationärer Behandlung. Das Interesse zum Beispiel an naturheilkundlichen Behandlungen nimmt laut der ARAG Kranken- und ARAG Lebensversicherungs-AG stark zu. Mit dem ambulanten Ergänzungstarif 483 für GKV-Mitglieder will die ARAG dem Rechnung tragen. Der Tarif deckt neben Heilpraktikerbehandlungen auch Behandlungen durch Ärzte für Naturheilverfahren ab. Akzeptiert wird dabei eine sehr große Bandbreite an Methoden. Dazu kommen hochwertige Leistungen im Bereich Sehhilfen, ein Zuschuss für eine Laser-Operation am Auge, die Option auf eine Kranken-Vollversicherung ohne Risikoprüfung sowie eine Pauschalerstattung bei Leistungsfreiheit.

Vertrag früh abschließen

Die privaten Krankenversicherer können sich ihre Kunden aussuchen. Deshalb gilt: Je jünger und gesünder ein Antragsteller ist, desto günstiger erhält er einen Vertrag. Krankheit und Alter erschweren den Zugang. Selbst Erkrankungen, die der Kunde für vergleichsweise harmlos hält – etwa Rückenbeschwerden oder erhöhte Blutfettwerte – können zu einem Risikozuschlag führen. Bei Versicherungstests und Rankings belegt die ARAG Krankenversicherungs-AG mit ihrer individuellen und bedarfsorientierten Tarifstruktur regelmäßig Spitzenplätze. So erhält ein 43jähriger Mann ohne Vorerkrankungen die Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer schon ab 34,76 Euro monatlich. Eine 25jährige gesunde Frau bezahlt sogar nur 21,67 Euro im Monat.

Pressemitteilung der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG

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