Commerzbank: Kundenanwältin nimmt Arbeit auf

Pünktlich zum Start der Markenmigration nimmt die Kundenanwältin bei der Commerzbank ihre Arbeit auf. Andrea Habermann wird die neu geschaffene Position zum 15. Juni antreten. Die Kundenanwältin wurde anläßlich der letzten Kundenbeiratssitzung ernannt und berichtet direkt an Detlev Dietz, Bereichsvorstand für Privat- und Geschäftskunden. „Die Kundenanwältin steht allen Privat- und Geschäftskunden zur Verfügung. Mit ihrer Ernennung stärken wir die Position der Kunden innerhalb der Bank“, so Detlev Dietz.

Aufgabe der Kundenanwältin ist es, in Konfliktfällen zwischen Kunde und Bank zu vermitteln und eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Detlev Dietz: „Die Kundenanwältin ist keine Anwältin im juristischen Sinn. Sie übernimmt die Rolle einer Schlichterin und Entscheiderin.“

Jede Beschwerde, die ein zweites Mal die Bank erreicht, wird von der Kundenanwältin bearbeitet. Voraus-setzung ist, dass es kein paralleles juristisches oder ein anderes Schlichtungsverfahren gibt. Die erste Bear-beitung erfolgt wie bisher auch durch das Qualitätsmanagement der Bank. Die Kundenanwältin ist für alle Anliegen zu Geschäftsvorfällen zuständig, die sich ab dem Tag ihres Amtsantritts ereignet haben.

Frau Habermann startete ihre berufliche Laufbahn vor 22 Jahren bei der Dresdner Bank. In diesen Jahren arbeitete sie unter anderem als Kundenbetreuerin, Filialleiterin und Bereichsleiterin Produktmanagement. Als Mitglied der Geschäftsleitung war sie mitverantwortlich für den Vertrieb in den Regionen Rhein-Main und Bayern-München.
Pressemitteilung der ARAG

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