Verbraucherzentrale: Blick in private Rentenversicherung werfen

„Wer nach dem 1. Januar 2005 eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, sollte sich jetzt seinen laufenden Vertrag noch einmal genau ansehen“, empfiehlt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Insbesondere bei fondsgebundenen Rentenversicherungen kann sich mit Blick auf eine steuerliche Begünstigung in der Auszahlungsphase Änderungsbedarf ergeben.“

Eine solche Vertragsumgestaltung muss gegebenenfalls bis zum 30. Juni 2010 erfolgt sein. Normale private Rentenversicherungen werden in Bezug auf die Altersvorsorge in der Auszahlungsphase steuerlich begünstigt. Es wird nämlich nur der Ertragsanteil mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Lebensalter, das mit Erhalt der privaten Rente erreicht ist. Beginnt die Auszahlung zum Beispiel mit dem 65. Geburtstag, beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent.

Von 500 Euro Monatsrente sind dann nur 90 Euro steuerlich zu berücksichtigen. Diese Regelung wird aber allein angewandt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört auch, dass der Versicherer dem Verbraucher eine Rente garantiert – entweder mit einem Betrag oder mit einem garantierten Rentenfaktor. Letzteres trifft unter Umständen alte fondsgebundene Rentenversicherungen. Nicht alle Versicherer haben in der Vergangenheit einen solchen Faktor in ihren Bedingungen fixiert.

So haben in den letzten Monaten zum Beispiel die Gesellschaften Helvetia, HDI-Gerling und Aspecta bekannt gegeben, das noch Handlungsbedarf besteht. „Da wir nicht wissen, ob diese und weitere, z.B. auch britische Versicherungsunternehmen in den letzen Monaten auf ihre betroffenen Kunden zugegangen sind und eine entsprechende Vertragsänderung angeboten haben, machen wir jetzt sicherheitshalber noch einmal auf den möglichen Änderungsbedarf aufmerksam“, informiert Heyer. Allerdings muss dabei erwähnt werden, dass kein Rechtsanspruch auf eine solche Vertragsänderung besteht – es sollte aber in der Praxis keine Schwierigkeiten geben.

Eine weitere Änderung steht bei den so genannten Rürup-Renten an. Auch sie müssen zukünftig staatlich zertifiziert sein, wenn die Beiträge in diese Rentenversicherung weiterhin steuerlich als Sonderausgaben anerkannt werden sollen. Voraussetzung für eine Zertifizierung ist dabei unter anderem, dass fortlaufend sicher gestellt ist, dass mehr als 50 Prozent des Beitrages auf die Altersvorsorge fallen.

In der Vergangenheit gab es Verträge mit dem Zusatz eines Berufsunfähigkeitsschutzes, die diese Voraussetzung nicht erfüllten, so dass auch hier Änderungen nötig sind. Die Anbieter müssen betroffene Kunden darüber bis zum 30. Juni 2010 mit einem Anschreiben informieren.

Pressemitteilung der VZ Sachsen

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