Klimaanlagen: Großer Check alle drei Jahre notwendig

Klimaanlagen in Wohn- und Arbeitsgebäuden sind wertvolle Helfer: Sie schaffen eine angenehme Atmosphäre im Raum, schleusen verbrauchte Luft hinaus und eine frische Brise hinein. Und nicht nur das: „Immer mehr Klimaanlagen kommen auch bei der Kühlung von Computer- und Serverräumen zum Einsatz“, sagt Hans-Peter Zacharias, Experte für Gebäudetechnik bei TÜV Rheinland.

Aus den meisten Bürogebäuden sind Klimaanlagen deshalb nicht mehr wegzudenken: Sie halten Mensch und Maschine wohltemperiert. So genannte Vollklimaanlagen können sogar wahlweise wärmen, kühlen, die Luft be- oder entfeuchten und Partikel wie Pollen und Staub herausfiltern. Einer Studie der Universität Jena zufolge sind klimatisierte Arbeitsplätze daher in der Regel geringer mit Schadstoffen belastet, als solche, in denen sich die Angestellten über geöffnete Fenster Frischluft verschaffen. In klimatisierten Gebäuden, so die Untersuchung, ist die „Luftwechselrate“ deutlich höher als in herkömmlich belüfteten Gebäuden: Die Luftqualität ist objektiv besser.

Bei der Planung einer Klimaanlage wenden sich Bauherrn am besten an Spezialisten: Sie kennen wirtschaftliche und umwelttechnische Gesichtspunkte, wissen um Besonderheiten wie Brandschutzauflagen und entdecken Mängel schon vorab. Ist die Anlage installiert, übernehmen die Fachleute auch die Inbetriebnahmeprüfung. „Unsere Bausachverständigen prüfen nach Baurecht, vor allem bei Unternehmen, aber auch in Privathaushalten“, so Hans-Peter Zacharias von TÜV Rheinland. Damit unterstützen sie Planungsbüros und Architekten, aber auch Anlagenbetreiber wie etwa Gebäudemanagement-Unternehmen.

Denn: Auch bereits vorhandene Klimaanlagen müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden. Beispiele finden sich nicht nur in klassischen Bürogebäuden, sondern auch in Industriebetrieben. Dort sollte regelmäßig ein Fachmann für Anlagenwartung nach dem Rechten sehen. Ob die Wartungsarbeiten bei Klimaanlagen ordnungsgemäß vorgenommen wurden – wie ein Filterwechsel oder ein Wassertausch – auch das prüft später TÜV Rheinland. Grundsätzlich müssen die Anlagen alle drei Jahre kontrolliert werden. Beim großen Check steht nicht nur die Wirksamkeit der Klimaanlagen im Fokus. Wichtig ist auch, wie energiesparend und wie hygienisch die Anlage arbeitet. Nur so ist gewährleistet, dass diese dauerhaft leistungsfähig, sauber und vor allem sicher funktioniert.

Pressemitteilung der TÜV Rheinland Group

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