Deutsche Rentenversicherung Bund: Noch ein Jahr bis zur nächsten Sozialwahl

In genau einem Jahr, am 1. Juni 2011, ist der Stichtag für die nächste Sozialwahl in Deutschland. Rund 50 Millionen Krankenkassenmitglieder und Rentenversicherte sind dann aufgerufen, ihre Selbstverwaltung, die „Parlamente“ ihrer Versicherungen zu wählen.

Per Urwahl abgestimmt wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der BARMER GEK, der Techniker Krankenkasse (TK), der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK), der KKH-Allianz, der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) sowie der Handelskrankenkasse (hkk).

Die gewählten ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltung treffen wichtige Entscheidungen mit direktem Nutzen für die Versicherten. Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wählt etwa die ehrenamtlichen Versichertenberater, die als „Helfer in der Nachbarschaft“ für unmittelbare Kundennähe vor Ort sorgen.

Die Verwaltungsräte der Ersatzkassen entscheiden beispielsweise über Mehrleistungen, die über den gesetzlich festgelegten Umfang hinausgehen. Dazu gehören Wahl- und Zusatztarife, Chroniker- oder Bonusprogramme, innovative Leistungen für ihre Versicherten sowie besondere Formen der medizinischen Versorgung.

Sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung Bund als auch bei den Ersatzkassen wählen die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltung die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, die bei Bedarf nochmals die Entscheidungen der Verwaltung überprüfen.

Die Stimmabgabe bei der Sozialversicherungswahl, so die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Ersatzkassen, ist ein wichtiges Votum für soziale Sicherheit in Deutschland. Sie stärkt darüber hinaus die Position der Selbstverwaltung, die in der Politik für wichtige Entscheidungen Gehör findet.

Die Sozialwahlen sind die größten Wahlen in Deutschland nach der Bundestags- und der Europawahl. Durch aktive Stimmabgabe gewählt werden die ehrenamtlichen Vertreter der Selbstverwaltungsgremien bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen.

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Wahlberechtigt sind Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund und Mitglieder der Ersatzkassen, die am 3. Januar 2011 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Alle Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlunterlagen rechtzeitig per Post und können dann – bequem von zuhause aus – per Briefwahl ihre Stimme abgeben.
Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung Bund

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