Warnungen: Phishing for Pay-Pal-Daten

Eine Verbraucherin erhielt eine E-Mail, die scheinbar von der Pay-Pal-Kontoabteilung stammte. Der Inhalt: Es wurde eine „Unzulänglichkeit“ in den Rechnungen festgestellt. Die Mail enthielt die Aufforderung, sich so bald wie möglich in das Konto einzuloggen, um weitere „Begrenzungen“ zu vermeiden.

Die Kundin wurde angesichts des kryptisch formulierten Inhalts stutzig. Überdies weckte eine offensichtlich gefälschte Zertifizierung am Ende der Seite ihr Misstrauen. Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin warnt davor, sich ohne Prüfung auf derartigen Seiten einzuloggen. „Falls Pay-Pal-Kunden Angaben zu Konto- und Zugangsdaten gemacht haben und ihnen die Website später verdächtig erscheint, sollten sie auf jeden Fall sofort das Passwort ändern und Pay Pal sowie die Polizei informieren“, rät die Juristin.

Ebenso haarsträubend ist eine gefälschte Mail der Postbank. Hier wird behauptet, als Teil von Sicherheitsmaßnahmen müssten Kunden beweisen, dass sich ihre für das Online-Banking notwendige TAN-Liste noch in ihrem Besitz befindet. Es wird dazu aufgefordert, sich unter einem angegebenen Link schnellstens einzuloggen, um eine Sperrung der Einmalliste zu vermeiden. Verbraucher, die solche Mails erhalten, sollten umgehend Anzeige erstatten und die Postbank über die Mail in Kenntnis setzen.

In anderen der Verbraucherzentrale gemeldeten Fällen rufen angebliche Mitarbeiter von Geldinstituten bei Verbrauchern an und teilen ihnen unter Angabe der korrekten Bankdaten mit, dass für ihr Konto eine „notarielle Einzugsermächtigung“ beziehungsweise ein Pfändungsbescheid vorläge. Abgesehen davon, dass es eine notarielle Einzugsermächtigung gar nicht gibt, sollten Verbraucher hellhörig werden, wenn sie derartige Anrufe erhalten. „Wenn ein Pfändungsbescheid vorliegt, muss nicht erst das kontoführende Institut darüber informieren – das weiß der Kunde dann schon selbst“, so Susanne Nowarra. Am besten ist es, sich – falls möglich – den Namen des Anrufers und die Telefonnummer aufzuschreiben und sich damit später an die Bankfiliale, die Verbraucherzentrale und gegebenenfalls die Polizei zu wenden. Und dann gilt: einfach auflegen!

Pressemitteilung der VZ Berlin

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