LBS: Schäden am Haus wegen eines benachbarten Neubaus

Es dürfte wohl zu den Albträumen eines jeden Immobilienbesitzers gehören, dass sein vermeintlich fest gemauertes Haus eines Tages ins Wanken kommt. Genau das drohte einer Familie in Nordrhein-Westfalen, die seit Jahren in einem unterkellerten Wohnhaus lebte. Als unmittelbar nebenan ein Reihenendhaus (ohne Keller) errichtet wurde, war offensichtlich dessen Gründung unzureichend.

Das beeinträchtigte die Standfestigkeit des bereits bestehenden Objekts, das unmittelbar an die Außenwand des Neubaus grenzte. Zwar stürzte der Altbau nicht ein, allerdings verglich ein Sachverständiger die künftige Situation der Familie mit dem „Leben auf einem Pulverfass“. Der Bundesgerichtshof entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass der Eigentümer Anspruch auf Schadenersatz habe – und zwar in Höhe des Betrages, der zum Wiederherstellen der ursprünglichen Stabilität nötig sei. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 17/07)
(Pressemitteilung LBS)

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